Anspruchsformulierung in Pfüb betr. Kautionsbürgschaft

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xlonelinessx
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#1

11.04.2024, 15:55

Hallo liebe Alle :wink1:

bei mir hakt es an folgender Stelle:

Ich würde gerne gg. Schuldner 1 einen Pfüb beantragen wollen (diverse Drittschuldner).
Schuldner 1 (evtl. auch Schuldner 2) haben für deren neue Whg. eine Kautionsbürgschaft bei der R+V abgeschlossen. Klar ist, dass der Vermieter daraus bei Beendigung des Mietverhältnisses auch noch (vorrangig) einen Anspruch darauf hat.

Soweit ich weiß, müsste ich nun anstatt beim Vermieter (der mir nicht bekannt ist), bei der R+V als Drittschuldner pfänden.

Meine Fragen wären folgende:

1. Um welchen Anspruch handelt es sich hierbei im Formular? Anspruch G oder Anspruch E?
2. Wie müsste der Anspruch genau formuliert sein, damit dieser vom Vollstreckungsgericht nicht moniert wird?

Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus!

Jaqueline S.
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paralegal6
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#2

12.04.2024, 07:33

Also wenn ich das richtig gelesen hab zahlt man da nicht wirklich was ein? Bei R&V stand was von 5 € im Monat. Außerdem gibts dazu wohl eine Bürgschaftsurkunde. Da weiß ich leider nicht wie es sich damit verhält, ob man die braucht. Vielleicht hatte wer anders den Fall mal, ich noch nicht, sry
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Maximus
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#3

12.04.2024, 08:06

Das ist aussichtslos, wer das Geld für eine Mietkaution nicht hat und daher Unsummen an die R+V zahlt, bei dem wird nichts zu holen sein...
xlonelinessx
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#4

12.04.2024, 09:41

@paralegal6

Nein, natürlich zahlt man nichts ein. Für die Bürgschaft zahlt man lediglich Gebühren. Die Bürgschaft für die Mietkaution hätte ja z.B. auch über eine Sparkasse etc. erfolgen können. Nur leider hatte ich diesen Fall auch noch nicht. Klar ist, dass der Kautionsanspruch, sofern beim Vermieter hinterlegt, der Vermieter Drittschuldner ist. In diesem Fall wäre es aber meiner Kenntnis nach (Internetrecherche) die Versicherung/Bank. Diese zahlen bei Anforderung z.B. durch den Vermieter aus.
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#5

12.04.2024, 09:46

Ja, aber da der Vermieter dann einen Anspruch hat (sonst zahlen die nämlich gar nicht aus) bekommt es auch der Vermieter, dafür bürgen sie ja.
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