Vollstreckung eines Haftbefehls zum Vollzug der angeordneten Zwangshaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
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#1

10.04.2024, 13:58

Gegen den Schuldner wurde ein Zwangsgeld wegen einer unvertretbaren Handlung verhängt, welches im Wege der Vollstreckung nicht beigetrieben werden konnte.

Daraufhin wurde der entsprechende Haftbefehl zum Vollzug der mit Beschluss angeordneten Zwangshaft beantragt.

Dieser liegt jetzt vor, aber wie vollstrecke ich das jetzt? Welchen Antrag muss ich jetzt stellen?
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#2

10.04.2024, 14:40

Ganz normal Vollstreckungsauftrag Haftbefehl ankreuzen an Gerichtsvollzieher
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