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Pfändung Eigengeld JVA Drittschuldner

Verfasst: 05.04.2024, 08:55
von sunshine68
Hallo,

ich hatte einen Pfüb gemächt wegen Eigengeld. Der Schuldner sitzt in Haft in der JVA Rohrbach. Nun habe ich Probelme mit der Bezeichnung des Drittschuldners. Ich hatte angegeben die JVA Rohrbach. Nun wurde jedoch um Überprüfung des Drittschuldners ergebeten. Jetzt habe ich gelesen, dass als Drittschuldner in Rheinland-Pfalz der Leiter derjenigen Justizvollzugsanstalt, der die Auszahlung des Eigengelds anzuordnen hat, anzugeben ist.
Hat hier jemand damit Erfahrung? Ich konnte keine nähreren Infos finden, wer für die Auszahlung zuständig ist, vielleicht das Land Rheinland-Pfalz selber??
Für Hilfe wäre ich dankbar....

Re: Pfändung Eigengeld JVA Drittschuldner

Verfasst: 05.04.2024, 09:44
von Maximus
die nach landesrechtlichen Regelungen bestimmte Stelle zur Vertretung des Landes ist Drittschuldner, müsste das nicht das Land vertr. durch das Justizministerium Rheinland-Pfalz sein?

Re: Pfändung Eigengeld JVA Drittschuldner

Verfasst: 05.04.2024, 12:24
von sunshine68
das versuche ich mal, danke