Vorschuss Haftkosten

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5pe3dy
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#1

03.04.2024, 09:58

Liebe Kolleg:innen und liebe Mitstreiter,

hat von Euch schon jemand Erfahrungen im Zusammenhang mit Verhaftung von Schuldnern gemacht? Welche Kosten erwarten den Gläubiger hier im Rahmen des Vorschusses?

Ich habe bisher ein paar Mal Haftbefehle beantragt und auch erhalten, doch bisher haben alle Schuldner nach Androhung ihrer Verhaftung die Vermögensauskunft abgegeben. Lediglich in einem Fall hat die GVin mir mitgeteilt, die Haftkosten lägen bei 350,00 EUR/Tag, was ich für ziemlich hoch halte.

Vielleicht kann der ein oder andere von Euch mir eine realistische Einschätzung geben, wie hoch hier die Haftkosten pro Tag i.d.R. sind bzw. mit welcher Höhe man als Gläubiger rechnen kann.

Beste Grüße aus München
GV Freudenstein
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#2

03.04.2024, 11:13

Der Gerichtsvollzieher berechnet nicht die Haftkosten.
Die Haftkosten betragen gemäß Nr. 9010 KV z. GKG die Höhe des Haftkostenbeitrages den ein Strafgefangener zu leisten hat (§ 50 Abs. 2 StVollzG).
Dieser ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt in 2024: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?13
5pe3dy
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#3

03.04.2024, 12:11

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
In besagtem Fall ging es um einen dialysepflichtigen Schuldner, der zwei mal wöchentlich hätte zur Dialyse gefahren werden müssen. Das sind Kosten, die mir telefonisch nach Rücksprache mit der JVA gesagt wurden. Vielleicht lag es auch daran.
Jedenfalls vielen Dank, erneut was gelernt!
GV Freudenstein
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#4

03.04.2024, 13:38

Der Link #2 funktioniert nicht mehr, daher https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/am ... lichung?15
Maximus
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#5

04.04.2024, 22:25

Da stellt sich auch die Frage, ob ein dialysrpflichtiger überhaupt haftfähig ist.
5pe3dy
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#6

05.04.2024, 14:31

Das hatte die Gerichtsvollzieherin damals auch gesagt und gemeint, da müsste sie dann entsprechende ärztliche Befunde sehen. Aber das haben wir ja alles gar nicht mehr hinterfragt, da nach der Mitteilung der Haftkosten bzw. der Kosten die durch die Betreuung eines dialysepflichtigen Häftlings entstehen von der Verhaftung Abstand genommen wurde.
Maximus
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#7

07.04.2024, 08:40

Ich nehme an, dass Drittauskünfte erfolglos waren...

Ich weiß nicht ob man das machen kann, aber vielleicht führt eine Verhaftung bereits zum Erfolg, also den Schuldner direkt nach dem Einchecken in der JVA entlassen lassen, der Kosten wegen, sofern der Schuldner davon im Vorfeld nichts weiß...

Die meisten Schuldner zahlen oder geben die Vermögensauskunft ab, bevor sie in Haft sitzen.
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