Eventuellen Regressanspruch gegen Anwalt pfänden
Verfasst: 02.04.2024, 21:50
Hallo zusammen,
Ich hab mal wieder eine für mich kompliziertere Sache. Es gab einen Rechtsstreit. Wir waren Beklagte. Der gegnerische Anwalt hat nachweislich den Schuldner falsch beraten. Dadurch hat er unnötige Kosten verursacht und auch der Rechtsstreit wurde dadurch verloren. Für uns natürlich gut, da wir jetzt einen KFA stellen können. Nun möchte mein Chef, dass ich den eventuell bestehenden Regressanspruch des Schuldners gegen seinen Anwalt pfände bzw. erst mal ein vorläufiges Zahlungsverbot rausschicke. Jetzt meine zwei Probleme:
1. Ich habe noch keinen Titel. Wir haben erst KFA gestellt, aber bis uns der KFB vorliegt, werden bestimmt noch drei Monate vergehen. Die Gerichte sind aktuell nicht gerade schnell. Ohne Titel kann ich doch nicht vorstrecken, und auch kein vorläufig Zahlungsverbot stellen, oder? Ich muss mich doch auf eine titulierte Forderung wenigstens beziehen, auch wenn ich diese nicht nachweisen muss?!
2. Nun mein Hauptproblem. Kann ich den Regressanspruch des Schuldners gegen seinen Anwalt pfänden, auch wenn dieser den gar nicht gegenüber seinen Anwalt geltend machen wird? Wenn ja, schreibe ich dann einfach pfände ich den bestehenden Regressanspruch? Chef meint klar, da wir dadurch den Regressanspruch stellen. 🫤
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Cheffe hat nicht ganz so viel Ahnung von ZV und meint es geht immer alles so einfach. Ich hoffe diesmal hat er Techt.
Vielen Dank euch und noch einen schönen Abend.
Ich hab mal wieder eine für mich kompliziertere Sache. Es gab einen Rechtsstreit. Wir waren Beklagte. Der gegnerische Anwalt hat nachweislich den Schuldner falsch beraten. Dadurch hat er unnötige Kosten verursacht und auch der Rechtsstreit wurde dadurch verloren. Für uns natürlich gut, da wir jetzt einen KFA stellen können. Nun möchte mein Chef, dass ich den eventuell bestehenden Regressanspruch des Schuldners gegen seinen Anwalt pfände bzw. erst mal ein vorläufiges Zahlungsverbot rausschicke. Jetzt meine zwei Probleme:
1. Ich habe noch keinen Titel. Wir haben erst KFA gestellt, aber bis uns der KFB vorliegt, werden bestimmt noch drei Monate vergehen. Die Gerichte sind aktuell nicht gerade schnell. Ohne Titel kann ich doch nicht vorstrecken, und auch kein vorläufig Zahlungsverbot stellen, oder? Ich muss mich doch auf eine titulierte Forderung wenigstens beziehen, auch wenn ich diese nicht nachweisen muss?!
2. Nun mein Hauptproblem. Kann ich den Regressanspruch des Schuldners gegen seinen Anwalt pfänden, auch wenn dieser den gar nicht gegenüber seinen Anwalt geltend machen wird? Wenn ja, schreibe ich dann einfach pfände ich den bestehenden Regressanspruch? Chef meint klar, da wir dadurch den Regressanspruch stellen. 🫤
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Cheffe hat nicht ganz so viel Ahnung von ZV und meint es geht immer alles so einfach. Ich hoffe diesmal hat er Techt.
Vielen Dank euch und noch einen schönen Abend.