Info aus VAK für andere Gläubiger verwertbar?
Verfasst: 27.03.2024, 12:51
Hallo zusammen
Ich habe hier folgende Konstellation und benötige kurz euer Feedback:
Wir haben 5 verschiedene Akten gegen ein und denselben Schuldner, also 5 verschiedene Gläubiger.
Nun hat sich Gläubiger 1) entschlossen die ZV einzuleiten. Wir haben den GVZ mit der Abnahme der VAK beauftragt und Drittauskünfte einzuholen, welche uns allesamt vorliegen.
Nun möchten sich auch Gläubiger 2 und 3 der ZV anschließen (warum erst jetzt, weiß ich leider nicht). Darf ich die gewonnenen Infos aus dem Verfahren für Gläubiger 1 für Gläubiger 2 und 3 nutzen? Also z.B. Konto pfänden? Oder muss ich für die beiden erneut den GVZ damit beauftragen VAK und Drittauskünfte einzuholen, obwohl ich die Infos bereits habe.
Vom "Gefühl" würde ich sagen, die gewonnenen Infos "weiterzugeben" wäre falsch. Gläubiger 1 zahlt und die anderen "bedienen" sich daran. Oder wäre es tatsächlich möglich?
Vielleicht kann mir einer kurz helfen.
Viele Grüße, Lena
Ich habe hier folgende Konstellation und benötige kurz euer Feedback:
Wir haben 5 verschiedene Akten gegen ein und denselben Schuldner, also 5 verschiedene Gläubiger.
Nun hat sich Gläubiger 1) entschlossen die ZV einzuleiten. Wir haben den GVZ mit der Abnahme der VAK beauftragt und Drittauskünfte einzuholen, welche uns allesamt vorliegen.
Nun möchten sich auch Gläubiger 2 und 3 der ZV anschließen (warum erst jetzt, weiß ich leider nicht). Darf ich die gewonnenen Infos aus dem Verfahren für Gläubiger 1 für Gläubiger 2 und 3 nutzen? Also z.B. Konto pfänden? Oder muss ich für die beiden erneut den GVZ damit beauftragen VAK und Drittauskünfte einzuholen, obwohl ich die Infos bereits habe.
Vom "Gefühl" würde ich sagen, die gewonnenen Infos "weiterzugeben" wäre falsch. Gläubiger 1 zahlt und die anderen "bedienen" sich daran. Oder wäre es tatsächlich möglich?
Vielleicht kann mir einer kurz helfen.
Viele Grüße, Lena