Info aus VAK für andere Gläubiger verwertbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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§Lena§
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#1

27.03.2024, 12:51

Hallo zusammen :)

Ich habe hier folgende Konstellation und benötige kurz euer Feedback:

Wir haben 5 verschiedene Akten gegen ein und denselben Schuldner, also 5 verschiedene Gläubiger.

Nun hat sich Gläubiger 1) entschlossen die ZV einzuleiten. Wir haben den GVZ mit der Abnahme der VAK beauftragt und Drittauskünfte einzuholen, welche uns allesamt vorliegen.

Nun möchten sich auch Gläubiger 2 und 3 der ZV anschließen (warum erst jetzt, weiß ich leider nicht). Darf ich die gewonnenen Infos aus dem Verfahren für Gläubiger 1 für Gläubiger 2 und 3 nutzen? Also z.B. Konto pfänden? Oder muss ich für die beiden erneut den GVZ damit beauftragen VAK und Drittauskünfte einzuholen, obwohl ich die Infos bereits habe.

Vom "Gefühl" würde ich sagen, die gewonnenen Infos "weiterzugeben" wäre falsch. Gläubiger 1 zahlt und die anderen "bedienen" sich daran. Oder wäre es tatsächlich möglich?

Vielleicht kann mir einer kurz helfen.

Viele Grüße, Lena
jenniver
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#2

27.03.2024, 14:27

Die Antwort findest du in § 802 d Absatz 1 Satz 3 ZPO.
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#3

27.03.2024, 14:33

Na, offiziell darfst du es nicht verwenden aber kennt nicht einer der Gläubiger sowieso die Bank? ZB durch frühere Überweisungen des Schuldners?
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§Lena§
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#4

28.03.2024, 09:46

Danke für Eure Antworten.

1 Bankverbindung ist bei allen Gläubigern bekannt.
Durch die eingeholten Drittauskünfte hat sich herausgestellt, dass der Schuldner 9 Konten bei verschiedenen Banken hat.
Der Gläubiger, bei dem wir die ZV gestartet haben, möchte abbrechen. Hingegen Gläubiger 2 und 3 in die ZV "einsteigen" um Auskünfte vom Kraftfahrtbundesamt zu erhalten.

Dann werde ich den korrekten Weg gehen und bei Gläubiger 2 und 3 von vorne starten mit VAK und Drittauskünfte, diesmal auch vom Kraftfahrtbundesamt :)
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#5

28.03.2024, 12:51

VAK kann man ja nicht 2 Mal beantragen, bzw. wird sie nur alle 2 Jahre abgenommen, das macht ja keinen Sinn, dann über Drittauskünfte / KBA (hat er denn ein Auto?)
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