Re: Vollstreckungsklausel Vergleich
Verfasst: 26.03.2024, 13:25
Na, eine Gebühr kann es schon auslösen, ohne vA sind diese Kosten aber keine notwendigen Kosten der ZV. Gucke mal in die Kommentierung zum 788 er CPO.
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Ähm, ja ... das war Murks Danke für die Richtigstellung!Anahid hat geschrieben: ↑26.03.2024, 12:12Öhm.....widersprichst Du Dir hier nicht selbst?
Richtig ist: zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung muss der Vollstreckungstitel nebst Klausel vorliegen - eine Zustellung muss aber noch nicht erfolgt sein. Ohne dass eine vollstreckbare Ausfertigung vorliegt, kann keine Vollstreckungsandrohung gemacht werden, die die Gebühr Nr. 3309 VV RVG auslösen würde.