Wie bekommen wir den Schuldner?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mana
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#1

22.03.2024, 10:34

Hello Hello,

ich habe folgendes Problem:

Der Schuldner hat 06/23 eine VAK abgegeben und Angaben gemacht, mit denen wir nicht wirklich was anfangen können z. B. arbeitssuchend, getrennt, Kindergeld bezieht die Mutter, keine Wertsachen und kein Geld

Daraufhin haben wir einen PfÜB beantragt ggüber der Bank, diese hat aber mitgeteilt, dass jegliche Geschäftsbeziehungen nicht mehr bestehen. Was können wir jetzt noch gegen ihn unternehmen, denn er ist sicherlich nicht arm dran, wir gehen davon aus dass er das Geld im Ausland hat. Unser Mdt. hat eine Immobilie in Kroatien erwähnt.

Es geht um knapp EUR 60.000,00 und ich habe keine Ahnung was ich noch machen könnte, um den fassen. Der ist einfach ein Betrüger
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bin dankbar für jeden Tipp! <3
Aelizia
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#2

22.03.2024, 10:47

Was ist das denn für eine Forderung?
Ich würde über eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges nachdenken, kenne aber den Sachverhalt ja nicht.
Mana
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#3

22.03.2024, 10:53

es geht um eine Geldforderung. Der Schuldner war selbstständig und hat sich als staatlich geprüfter SV ausgegeben. Unser Mdt. hatte ihn mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt und anschließend einen Bausanierungsvertrag mit ihm geschlossen...Anzeige haben wir bereits erstellt und gestern das Az. mitgeteilt bekommen.
Aelizia
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#4

22.03.2024, 12:45

Das gepfändete Konto ergab sich die aus dem Vermögensverzeichnis?

Dann ist m.E. erneute Abnahme der VAK wegen wesentlicher Veränderung der Vermögensverhältnisse möglich.
Mana
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#5

22.03.2024, 13:03

Nee, aus Einholung von Drittauskünften. Das "gepfändete Konto" hatte er in der VAK nicht angegeben. Das Konto das er angegeben hatte, scheint auch nicht mehr zu bestehen. (mehrere Konten bei der selben Bank)

Ist das etwa Grund genug für eine erneute Abnahme der VAK? Ansonsten hätte ich jetzt die Ermittlungen der StA abgewartet. Wie soll ich denn die Immob. in Kroatien ausfindig machen?
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paralegal6
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#6

22.03.2024, 14:20

die Bank sucht nicht nach einer Kontonummer sondern nach dem Inhaber. Also auch wenn er " mehrere Konten" dort hätte, hätte man ihn da gefunden. Warum pfändet man ein Konto, das nicht in der VAk steht, die Drittauskünfte waren evtl alt?? schreibst ja nicht wer da Auskunft erteilt hat
Die STA ermittelt ja auch nicht, ob er ein Haus in Kroatien hat. Hat euer Mandant denn Belege für ein Haus? Ansonsten ist eine erneute VAk nicht möglich
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Refa_2023
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#7

22.03.2024, 14:21

Ich denke schon, dass alle Voraussetzungen zur erneuten Abgabe der VA erfüllt sind, gerade weil er dieses Konto nicht angegeben hat. Aber ob eine erneute VA so viel bringt? Das würde ich mit deinem Chef und dem Mdt abklären, insbesondere wegen der Kosten.
Hat der Schuldner relevante Konten oder Vermögensgegenstände nicht angegeben, kommt eine Strafbarkeit wegen Vermögensauskunftspflichtverletzung in Betracht. Ggf. deswegen Anzeige erstatten? Bzw. wegen was genau habt ihr denn bereits Anzeige erstattet? Da du erwähnt hast, dass bereits eine Anzeige erstattet wurde, solltest du auch die Ermittlungen der STA abwarten.

Für die Vollstreckung einer Forderung gegenüber einer Immobilie in Kroatien müsst ihr gegebenenfalls kroatisches Recht und internationale Zuständigkeiten beachten. Vielleicht zieht ihr einen dort ansässigen Anwalt hinzu? Wegen dem Verdacht, dass der Schuldner Vermögenswerte ins Ausland transferiert hat, könntet ihr auch einen Antrag auf Erlass eines dinglichen Arrests stellen (§ 917 ZPO), um eine spätere Zwangsvollstreckung zu sichern. Dies erfordert allerdings glaubhafte Nachweise.
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#8

22.03.2024, 14:23

das "gepfändete" Konto besteht doch gar nicht, folglich war es in der VAK auch nicht anzugeben
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Refa_2023
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#9

22.03.2024, 14:23

Sorry - mein Beitrag hat sich mit dem von Paralegal überschnitten. Ihrer hört sich sinnvoller an :)
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