Seite 2 von 2

Re: Drittschuldner ist eine Privatperson: Ist auch die Privatperson verpflichtet eine Drittschuldnererklärung abzugeben?

Verfasst: 25.03.2024, 07:33
von Pitt
Wenn der Verdacht auf eine Kontoleihe besteht, hat der Gläubiger die Möglichkeit, über Zusatzfragen im Rahmen der Vermögensauskunft und/oder die Auskunftsversicherung nach § 836 Abs. 3 ZPO weitere Infos und Unterlagen vom Schuldner (nicht aber vom Drittschuldner) zu erhalten. Da muss man dann nachhaken, welche Einkünfte vom Schuldner, wo landen und welchen Beleg er dafür vorlegen kann. Dass das problemlos immer klappt, wird hier im Forum niemand behaupten.

Re: Drittschuldner ist eine Privatperson: Ist auch die Privatperson verpflichtet eine Drittschuldnererklärung abzugeben?

Verfasst: 25.03.2024, 13:12
von schebi
Pitt hat geschrieben:
25.03.2024, 07:33
Wenn der Verdacht auf eine Kontoleihe besteht, hat der Gläubiger die Möglichkeit, über Zusatzfragen im Rahmen der Vermögensauskunft und/oder die Auskunftsversicherung nach § 836 Abs. 3 ZPO weitere Infos und Unterlagen vom Schuldner (nicht aber vom Drittschuldner) zu erhalten. Da muss man dann nachhaken, welche Einkünfte vom Schuldner, wo landen und welchen Beleg er dafür vorlegen kann. Dass das problemlos immer klappt, wird hier im Forum niemand behaupten.
Danke.

Und was genau müssten wir schreiben, um das zu erreichen?

Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben.
Über das Bundeszentralamt für Steuern haben wir von der Kontoleihe erfahren. Der Schuldner ist der wirtschaftlich Berechtigte, aber Kontoinhaber ist eine andere Person.

In der Vermögensauskunft hat der Schuldner dazu nichts gesagt.
Wir können ja nur alle 2 Jahre eine Vermögensauskunft abnehmen lassen. Die 2 Jahre sind aber noch nicht abgelaufen.
Was genau sollen wir jetzt machen?
Wir müssten den Gerichtsvollzieher ja irgendwie dazu bewegen, dass er die von Pitt genannten Zusatzfragen stellt und die Auskunftsversicherung nach § 836 Abs. 3 ZPO einholt. Was müssten wir dazu schreiben?