Drittschuldner ist eine Privatperson: Ist auch die Privatperson verpflichtet eine Drittschuldnererklärung abzugeben?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schebi
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#1

21.03.2024, 20:16

Wenn der Drittschuldner eine Privatperson ist, muss dann auch diese Privatperson eine Drittschuldnererklärung abgeben, wenn ein PFÜB beantragt wurde und dies im Antrag angekreuzt wurde?
Weil kaum eine Privatperson wird so eine Drittschuldnererklärung abgeben.
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Katie
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#2

22.03.2024, 10:15

Ja, muss sie. Wenn sie das nicht tut, würde ich sie einfach nochmal anschreiben, zur Abgabe auffordern und auf evtl. Schadensersatzansprüche hinweisen, ggfls. auch eine DS-Klage androhen. Hat bei mir immer geholfen, auch wenn vielleicht der DS angerufen hat und gesagt hat, er/sie wüsste gar nicht was er/sie machen solle.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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schebi
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#3

22.03.2024, 11:18

Katie hat geschrieben:
22.03.2024, 10:15
Ja, muss sie. Wenn sie das nicht tut, würde ich sie einfach nochmal anschreiben, zur Abgabe auffordern und auf evtl. Schadensersatzansprüche hinweisen, ggfls. auch eine DS-Klage androhen. Hat bei mir immer geholfen, auch wenn vielleicht der DS angerufen hat und gesagt hat, er/sie wüsste gar nicht was er/sie machen solle.
Wenn der Drittschuldner (=eine Privatperson) die Drittschuldnererklärung trotz Aufforderung in dem PFÜB nicht abgegeben hat, dann ist es doch besser, den Drittschuldner nicht noch einmal zur Abgabe der Drittschuldnererklärung aufzufordern, sondern direkt die Drittschuldnerklage zu erheben. Weil dann muss ja praktisch der Drittschuldner die ganzen Schulden des Schuldners bezahlen.
Das ist doch viel besser als eine Drittschuldnererklärung, wo drinsteht, dass der Schuldner nichts hat. Denn das bringt dem Gläubiger kein Geld. Die Drittschuldnerklage aber schon.

Stimmt das so?
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paralegal6
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#4

22.03.2024, 11:27

naja, das Geld aus der Forderung erhält man natürlich nur, wenn sich im Prozess herausstellt, dass der Drittschuldner wirklich dem Schuldner Beträge schuldet. Wenn man das nicht nachweisen kann gibt es natürlich nichts
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schebi
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#5

22.03.2024, 12:15

paralegal6 hat geschrieben:
22.03.2024, 11:27
naja, das Geld aus der Forderung erhält man natürlich nur, wenn sich im Prozess herausstellt, dass der Drittschuldner wirklich dem Schuldner Beträge schuldet. Wenn man das nicht nachweisen kann gibt es natürlich nichts
Das verstehe ich nicht ganz.
Der Drittschuldner ist eine Privatperson.
Der Schuldner ist der wirtschaftlich Berechtigte eines Kontos, bei welchem der Drittschuldner der Kontoinhaber ist.

Zu dieser Aussage:"naja, das Geld aus der Forderung erhält man natürlich nur, wenn sich im Prozess herausstellt, dass der Drittschuldner wirklich dem Schuldner Beträge schuldet. Wenn man das nicht nachweisen kann gibt es natürlich nichts".

Heißt das, dass wenn auf diesem oben genannten Konto kein Geld drauf ist, dass der Gläubiger dann von dem Drittschuldner kein Schadensersatz verlangen kann, wegen der versäumten Abgabe der Drittschuldnererklärung?

Weil das kann doch nicht sein. Der Drittschuldner muss doch auf jeden Fall Schadensersatz zahlen in Höhe der kompletten Forderung, die der Gläubiger an den Schuldner hat. Egal wie viel auf dem Konto drauf ist, oder?
Der Gläubiger wird auch nie beweisen können, wie viel Geld auf diesem Konto drauf war, weil der Schuldner es ja jederzeit leer räumen kann.
Pitt
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#6

22.03.2024, 12:21

Das Thema Kontoleihe wird hier ganz gut erklärt:
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/kon ... ontoleihe/

Der Drittschuldner muss also nicht "auf jeden Fall" Schadensersatz zahlen. Es kommt immer auf die konkrete Konstellation im Einzelfall an.
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#7

22.03.2024, 12:39

Pitt hat geschrieben:
22.03.2024, 12:21
Das Thema Kontoleihe wird hier ganz gut erklärt:
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/kon ... ontoleihe/

Der Drittschuldner muss also nicht "auf jeden Fall" Schadensersatz zahlen. Es kommt immer auf die konkrete Konstellation im Einzelfall an.
Das steht in dem Link aber so nicht drin.
Wenn der Drittschuldner keine Drittschuldnererklärung abgibt, dann macht er sich doch auf jeden Fall schadensersatzpflichtig. Die Frage ist nur: "In welcher Höhe?"
In dem Link steht eigentlich auch keine Antwort auf die Frage aus Beitrag Nr.5 drin.
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Katie
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#8

22.03.2024, 13:32

schebi hat geschrieben:
22.03.2024, 12:15
Weil das kann doch nicht sein. Der Drittschuldner muss doch auf jeden Fall Schadensersatz zahlen in Höhe der kompletten Forderung, die der Gläubiger an den Schuldner hat. Egal wie viel auf dem Konto drauf ist, oder?
Das wäre natürlich superschön, aber so einfach geht das nicht. Wenn z.B. nur 100,00 auf dem Konto waren, die dem Schuldner gehörten, so hast Du - wenn überhaupt - nur Anspruch auf diesen Betrag und nicht auf die komplette Forderung. Und Du musst natürlich die Höhe des Schadens nachweisen.
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#9

23.03.2024, 18:37

Katie hat geschrieben:
22.03.2024, 13:32
schebi hat geschrieben:
22.03.2024, 12:15
Weil das kann doch nicht sein. Der Drittschuldner muss doch auf jeden Fall Schadensersatz zahlen in Höhe der kompletten Forderung, die der Gläubiger an den Schuldner hat. Egal wie viel auf dem Konto drauf ist, oder?
Das wäre natürlich superschön, aber so einfach geht das nicht. Wenn z.B. nur 100,00 auf dem Konto waren, die dem Schuldner gehörten, so hast Du - wenn überhaupt - nur Anspruch auf diesen Betrag und nicht auf die komplette Forderung. Und Du musst natürlich die Höhe des Schadens nachweisen.
Aber wie soll der Gläubiger denn nachweisen, wie viel Geld auf dem Konto war?
Der Gläubiger kommt ja nicht an die Kontoauszüge dran.
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#10

23.03.2024, 18:41

Dafür ist ja die Drittschuldnererklärung...

Also ich schicke natürlichen Personen immer noch eine Erinnerung mit einem Formular einer Drittschuldnererklärung, das hilft oft.
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