Zwangsgeld vollstrecken mit Pfüb
Verfasst: 19.03.2024, 12:55
Hallo zusammen,
ich bin ziemlich raus aus dem Thema ZV und wir vollstrecken auch nicht oft in der Kanzlei. Ich habe mich versucht, durch die Beiträge zu lesen und auch zu suchen, aber ich finde keine Lösung für meine Frage.
Wir haben einen Zwangsgeldbeschluss, den ich nun vollstrecken soll mittels Kontopfändung. Alles schön und gut. In dem "alten" Pfüb-Formular gab es ein Feld mit "sonstige Anweisungen", in welchem ich eintragen konnte, dass der Drittschuldner angewiesen wird, das Zwangsgeld zu Gunsten der Staatskasse zu überweisen. Ich finde allerdings in dem "neuen" Pfüb-Formular kein Feld, in welchem ich das eintragen kann. Wo wird das denn eingetragen? Direkt oben in Modul A bei Bankverbindung? Also dann abweichender Kontoinhaber und dort Staatskasse angeben?
Da ich in der gleichen Sache auch eine vollstreckbare Ausfertigung habe, um rückständige Urlaubsabgeltung zu pfänden, wollte ich auch fragen, ob ich recht in der Annahme gehe, dass ich nicht beide Titel mit einem Pfüb machen kann, oder? Da eine Pfändung ja an die Staatskasse geht und eine Pfändung an unsere Mandantin.
Sorry für so viele Fragen, aber wie gesagt, ich mache so etwas nicht oft. Und das neue Formular bringt mich noch mehr durcheinander.
ich bin ziemlich raus aus dem Thema ZV und wir vollstrecken auch nicht oft in der Kanzlei. Ich habe mich versucht, durch die Beiträge zu lesen und auch zu suchen, aber ich finde keine Lösung für meine Frage.
Wir haben einen Zwangsgeldbeschluss, den ich nun vollstrecken soll mittels Kontopfändung. Alles schön und gut. In dem "alten" Pfüb-Formular gab es ein Feld mit "sonstige Anweisungen", in welchem ich eintragen konnte, dass der Drittschuldner angewiesen wird, das Zwangsgeld zu Gunsten der Staatskasse zu überweisen. Ich finde allerdings in dem "neuen" Pfüb-Formular kein Feld, in welchem ich das eintragen kann. Wo wird das denn eingetragen? Direkt oben in Modul A bei Bankverbindung? Also dann abweichender Kontoinhaber und dort Staatskasse angeben?
Da ich in der gleichen Sache auch eine vollstreckbare Ausfertigung habe, um rückständige Urlaubsabgeltung zu pfänden, wollte ich auch fragen, ob ich recht in der Annahme gehe, dass ich nicht beide Titel mit einem Pfüb machen kann, oder? Da eine Pfändung ja an die Staatskasse geht und eine Pfändung an unsere Mandantin.
Sorry für so viele Fragen, aber wie gesagt, ich mache so etwas nicht oft. Und das neue Formular bringt mich noch mehr durcheinander.