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Sicherheitsleistung fordern?

Verfasst: 19.03.2024, 09:20
von Inara
Guten Morgen,

wir haben ein VU mit Sicherheitsleistung. Wir sind die Klägerseite. Wollten jetzt vollstrecken; es wurde Einspruch eingelegt und mitgeteilt, dass Sicherheit geleistet wird und beantragt die ZV einzustellen.

So nun zu meiner Frage:
Wir sind schon dafür, dass wir zunächst nicht vollstrecken und die Sicherheit geleistet wird. Sollen wir hier nun auffordern die Sicherheit, wie angekündigt, zu leisten und den Nachweis zu erbringen?

Danke im Voraus...

Re: Sicherheitsleistung fordern?

Verfasst: 19.03.2024, 10:51
von paralegal6
Frag beim Gericht ob die einen ZE zur Sicherheitsleistung haben, wurde ja anscheinend angekündigt. Ansonsten wenn es einen Nachweis gibt würde ich mir den vorlegen lassen

Re: Sicherheitsleistung fordern?

Verfasst: 19.03.2024, 11:00
von Anahid
Der Hinterlegungsschein ist zuzustellen; von daher würde ich da nirgendwo anrufen.

Ich würde der Gegenseite eine letzte Frist zum Nachweis der Sicherheitsleistung setzen und ansonsten ZV ankündigen. Nur: leisten die die Sicherheit nicht, müsst Ihr halt auch vollstrecken. Ich bin kein Freund von leeren Drohungen.

Re: Sicherheitsleistung fordern?

Verfasst: 19.03.2024, 13:55
von Inara
danke Euch! Mein Chef hat sich entschieden jetzt einfach erstmal zu vollstrecken.

Re: Sicherheitsleistung fordern?

Verfasst: 19.03.2024, 14:01
von paralegal6
Wenn die Gegenseite die Sicherheit geleistet hat und womöglich noch der Einspruch durch geht wäre dann ungünstig

Re: Sicherheitsleistung fordern?

Verfasst: 19.03.2024, 14:26
von Inara
Das stimmt wohl. Ich muss das alles nochmal besprechen, wenn ich wieder im Büro bin. Danke.

Re: Sicherheitsleistung fordern?

Verfasst: 19.03.2024, 14:46
von Anahid
Ich stimme da paralegal absolut zu. Sollte nämlich Euer VU aufgehoben werden, hättet Ihr irgendwelche Schäden, die der Gegenseite durch Eure ZV entstanden sind, zu ersetzen. Also ich würde - wie gesagt - erst einmal die Gegenseite auffordern die Sicherheitsleistung nun bis zum ..... nachzuweisen.

Im Übrigen: Ich hab hier gerade einen ähnlichen Fall und kann Dir mitteilen, dass die Hinterlegungsstellen bei den Gerichten auch nicht unbedingt die schnellsten sind und je nachdem bei welchem Gericht kann es durchaus sein, dass die Gegenseite den Hinterlegungsantrag bereits gestellt hat, aber immer noch keinen Hinterlegungsbeschluss vorliegen hat.