Vorläufiges Zahlungsverbot ohne Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Joline
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#1

17.03.2024, 19:56

Hallo,

kann ich ein vorläufiges Zahlungsverbot ohne pfüb machen? Hat jemand ein Muster, auch für die Zustellung?
Oliverreinhardt2
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#2

18.03.2024, 06:39

Guten Morgen,

ein VZV ohne PfÜB kannst Du machen, ob es zielführend ist, ist fraglich. Ein VZV hat ja den Grund der sog. Rangwahrung.
Ein Muster findest Du in RA-Micro, was ihr ja habt, unter: ZV -> ZV-Sonstige -> Vorl. Zahl.verbot ohne PfÜB (Ziffer: 02).
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Brillenschlange
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#3

19.03.2024, 11:52

Hallo,
wichtig: auch die Frist von 1 Monat nicht vergessen, innerhalb derer der Pfüb dann an den DRS zugestellt worden sein muss.
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#4

19.03.2024, 12:20

Noch wichtiger: Die Kosten eines VZV ohne PfÜB sind nicht erstattungsfähig!
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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