Antrag PfÜB oder normaler GV-Auftrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mana
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#1

15.03.2024, 13:15

Hallo zusammen,

jaa, ich bin eine absolute Niete in ZV leider :(

alsooooo ich soll aus einem VU die ZV einleiten, weil die Gegenseite (Immobilienverwaltungsgesellschaft) nicht zahlt und auch nicht reagiert. Meine Frage jetzt, damit ich das ein für alle Mal raffe:
Wann lohnt es sich einen PfÜB Antrag zu machen und wann mache ich einen normalen GV Auftrag mit Abnahme VAK?

Danke für jeden Hilfe und schönes Wochenende
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paralegal6
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#2

15.03.2024, 14:07

Pfüb kannst du ja nur machen wenn du einen Drittschuldner kennst, zB die Bank oder einen Kunden. GVZ lohnt sich wenn die Ges. zB eine Kasse im Büro hat wo der GVZ pfänden kann oder einfach um die VAK anzudrohen.
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Mana
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#3

15.03.2024, 14:09

vieeeeeeelen Dank! Das kann und werde ich mir jetzt für immer merken :)
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