Hallo zusammen,
jaa, ich bin eine absolute Niete in ZV leider
alsooooo ich soll aus einem VU die ZV einleiten, weil die Gegenseite (Immobilienverwaltungsgesellschaft) nicht zahlt und auch nicht reagiert. Meine Frage jetzt, damit ich das ein für alle Mal raffe:
Wann lohnt es sich einen PfÜB Antrag zu machen und wann mache ich einen normalen GV Auftrag mit Abnahme VAK?
Danke für jeden Hilfe und schönes Wochenende
Antrag PfÜB oder normaler GV-Auftrag?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Pfüb kannst du ja nur machen wenn du einen Drittschuldner kennst, zB die Bank oder einen Kunden. GVZ lohnt sich wenn die Ges. zB eine Kasse im Büro hat wo der GVZ pfänden kann oder einfach um die VAK anzudrohen.