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Gültigkeit Anordnung § 758 a ZPO
Verfasst: 15.03.2024, 11:38
von conni
Hallo, alle zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen, wie lange ein solcher Beschluss gültig ist??
Wir haben einen Beschluss vom 09.05.23, kann ich den noch benutzen?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten, liebe Grüße aus Hamburg
Re: Gültigkeit Anordnung § 758 a ZPO
Verfasst: 15.03.2024, 11:54
von Katie
Hallo Conni, ich kenne es so, dass in der Regel im dem Beschluss drin steht, wie lange er gültig ist, meistens 6 Monate. Hast Du nachgeschaut, ob ein entsprechender Passus vorhanden ist? Ansonsten hätte ich ein bisschen Bauchschmerzen, jetzt noch aufgrund des Beschlusses einen Auftrrag zu erteilen, aber versuchen könntest Du es.
Re: Gültigkeit Anordnung § 758 a ZPO
Verfasst: 15.03.2024, 12:06
von conni
Herzlichen Dank, nein, es steht leider keine Zeitbeschränkung.
Dann also noch einmal das ganze Spielchen von vorn ...
Ein schönes Wochenende
Re: Gültigkeit Anordnung § 758 a ZPO
Verfasst: 15.03.2024, 13:09
von pitz
Wenn der Beschluss nicht zeitlich beschränkt ist, würde ich es glaub ich einfach mal versuchen.