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Gültigkeit Anordnung § 758 a ZPO

Verfasst: 15.03.2024, 11:38
von conni
Hallo, alle zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen, wie lange ein solcher Beschluss gültig ist?? :roll:

Wir haben einen Beschluss vom 09.05.23, kann ich den noch benutzen?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten, liebe Grüße aus Hamburg

Re: Gültigkeit Anordnung § 758 a ZPO

Verfasst: 15.03.2024, 11:54
von Katie
Hallo Conni, ich kenne es so, dass in der Regel im dem Beschluss drin steht, wie lange er gültig ist, meistens 6 Monate. Hast Du nachgeschaut, ob ein entsprechender Passus vorhanden ist? Ansonsten hätte ich ein bisschen Bauchschmerzen, jetzt noch aufgrund des Beschlusses einen Auftrrag zu erteilen, aber versuchen könntest Du es.

Re: Gültigkeit Anordnung § 758 a ZPO

Verfasst: 15.03.2024, 12:06
von conni
Herzlichen Dank, nein, es steht leider keine Zeitbeschränkung.

Dann also noch einmal das ganze Spielchen von vorn ...

Ein schönes Wochenende

Re: Gültigkeit Anordnung § 758 a ZPO

Verfasst: 15.03.2024, 13:09
von pitz
Wenn der Beschluss nicht zeitlich beschränkt ist, würde ich es glaub ich einfach mal versuchen.