Schuldner gründet neue UG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
karibikblume
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 291
Registriert: 21.10.2010, 16:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

14.03.2024, 11:34

Hallo Ihr.
Gegen einen Schuldner, welches ein Einzelunternehmen führte, haben wir einen Titel vorliegen. Der Titel läuft gegen Schuldner Name, Einzelunternehmername, Anschrift.
Nachdem er uns monatelang hingehalten hat und sein Unternehmen mittlerweile den Onlineauftritt gelöscht hat, wurde uns mitgeteilt, dass wir bald von seinem Insolvenzverwalter hören würden.
Nachdem hier nichts mehr kam, habe ich recherchiert und es kam raus, dass er noch sehr aktiv in seiner Branche ist. Er tritt auf einigen Events als "Experte" auf, fährt wohl Ferarri und hat eine neue Firma (UG haftungsbeschränkt) gegründet. Diese führt er auch allein, das Stammkapital ist allerdings 1 €.
Kann ich hier irgendwie vollstrecken? Eventuell bei ihm privat oder in die UG?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

14.03.2024, 11:45

Auf wen lautet denn der Titel den du vorliegen hast?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
karibikblume
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 291
Registriert: 21.10.2010, 16:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

14.03.2024, 11:48

"Der Titel läuft gegen Schuldner Name, Einzelunternehmername, Anschrift"

Genau das. Max Mustermann, Mustereinzelfirmenname, Adresse.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

14.03.2024, 12:24

Die Vollstreckung in eine UG mit einer Einlage von 1,00 € - wohl nicht gerade zielführend, oder? Du hast keinen Titel gegen die UG. Entsprechend kannst Du nur Ansprüche des Schuldners gegen die UG vollstrecken (ggf. Geschäftsführergehalt; Gesellschaftsanteil). Den Erfolg kann ich ohne Glaskugel voraussehen: Null komma null!

Der Ferrari ist mit Sicherheit ein Firmenfahrzeug der UG und obendrein geleast - kommst Du also überhaupt nicht dran.

Du hast doch einen Titel gegen den Schuldner selbst. Warum solltest Du dann nicht gegen ihn privat vollstrecken können?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

14.03.2024, 12:27

Du kannst gegen ihn persönlich vollstrecken, ist ja keine GmbH usw. Konto hast du keins? Sonst gleich einen Pfüb machen. Sonst würde ich einen normalen ZV-Auftrag machen und über die Drittauskünfte die Bank/Banken übermitteln lassen. Auskunft über Fahrzeuge würde ich mir sparen, ist sicher nur geleast.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
karibikblume
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 291
Registriert: 21.10.2010, 16:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

14.03.2024, 15:37

Super, danke. Dann muss es über eine normale ZV gehen, denn Konten o. ä. kennt der Mandant, sowie wir nicht.
Benutzeravatar
Katie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 300
Registriert: 04.07.2007, 08:54
Beruf: Bürovorsteherin
Wohnort: im schönen Hessen

#7

14.03.2024, 15:53

Wie schon gesagt, gegen die UG selbst kannst Du nicht vollstrecken.
karibikblume hat geschrieben:
14.03.2024, 11:34
Nachdem hier nichts mehr kam, habe ich recherchiert und es kam raus, dass er noch sehr aktiv in seiner Branche ist. Er tritt auf einigen Events als "Experte" auf...
Ich weiß ja nicht, in welcher Branche der Schuldner tätig ist und auf welcher Art von Events er auftritt. Wenn Du evtl. künftige Events findet, wo er angekündigt ist, könntest Du ggfls. auch hier einen PfÜb rausschicken. Evtl. bekommt er ja hierfür ein Honorar. Doch auch wenn nicht, freut sich der Schuldner bestimmt, wenn seine Geschäftspartner eine Pfändung zugestellt bekommen, und vielleicht bewegt ihn das zur Zahlung.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
Bild
Antworten