Hallo Ihr.
Gegen einen Schuldner, welches ein Einzelunternehmen führte, haben wir einen Titel vorliegen. Der Titel läuft gegen Schuldner Name, Einzelunternehmername, Anschrift.
Nachdem er uns monatelang hingehalten hat und sein Unternehmen mittlerweile den Onlineauftritt gelöscht hat, wurde uns mitgeteilt, dass wir bald von seinem Insolvenzverwalter hören würden.
Nachdem hier nichts mehr kam, habe ich recherchiert und es kam raus, dass er noch sehr aktiv in seiner Branche ist. Er tritt auf einigen Events als "Experte" auf, fährt wohl Ferarri und hat eine neue Firma (UG haftungsbeschränkt) gegründet. Diese führt er auch allein, das Stammkapital ist allerdings 1 €.
Kann ich hier irgendwie vollstrecken? Eventuell bei ihm privat oder in die UG?
Schuldner gründet neue UG
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Auf wen lautet denn der Titel den du vorliegen hast?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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"Der Titel läuft gegen Schuldner Name, Einzelunternehmername, Anschrift"
Genau das. Max Mustermann, Mustereinzelfirmenname, Adresse.
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Die Vollstreckung in eine UG mit einer Einlage von 1,00 € - wohl nicht gerade zielführend, oder? Du hast keinen Titel gegen die UG. Entsprechend kannst Du nur Ansprüche des Schuldners gegen die UG vollstrecken (ggf. Geschäftsführergehalt; Gesellschaftsanteil). Den Erfolg kann ich ohne Glaskugel voraussehen: Null komma null!
Der Ferrari ist mit Sicherheit ein Firmenfahrzeug der UG und obendrein geleast - kommst Du also überhaupt nicht dran.
Du hast doch einen Titel gegen den Schuldner selbst. Warum solltest Du dann nicht gegen ihn privat vollstrecken können?
Der Ferrari ist mit Sicherheit ein Firmenfahrzeug der UG und obendrein geleast - kommst Du also überhaupt nicht dran.
Du hast doch einen Titel gegen den Schuldner selbst. Warum solltest Du dann nicht gegen ihn privat vollstrecken können?
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- Soenny
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Du kannst gegen ihn persönlich vollstrecken, ist ja keine GmbH usw. Konto hast du keins? Sonst gleich einen Pfüb machen. Sonst würde ich einen normalen ZV-Auftrag machen und über die Drittauskünfte die Bank/Banken übermitteln lassen. Auskunft über Fahrzeuge würde ich mir sparen, ist sicher nur geleast.
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Super, danke. Dann muss es über eine normale ZV gehen, denn Konten o. ä. kennt der Mandant, sowie wir nicht.
- Katie
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Wie schon gesagt, gegen die UG selbst kannst Du nicht vollstrecken.
Ich weiß ja nicht, in welcher Branche der Schuldner tätig ist und auf welcher Art von Events er auftritt. Wenn Du evtl. künftige Events findet, wo er angekündigt ist, könntest Du ggfls. auch hier einen PfÜb rausschicken. Evtl. bekommt er ja hierfür ein Honorar. Doch auch wenn nicht, freut sich der Schuldner bestimmt, wenn seine Geschäftspartner eine Pfändung zugestellt bekommen, und vielleicht bewegt ihn das zur Zahlung.karibikblume hat geschrieben: ↑14.03.2024, 11:34Nachdem hier nichts mehr kam, habe ich recherchiert und es kam raus, dass er noch sehr aktiv in seiner Branche ist. Er tritt auf einigen Events als "Experte" auf...
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.