Drittschuldner (Arbeitgeber) erkennt Forderung nicht an

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#11

14.03.2024, 09:32

mesotty hat geschrieben:
14.03.2024, 09:28
Ein Unternehmer ist doch eine juristische Person?!?
Kommt auf die Rechtsform an.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Maximus
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#12

14.03.2024, 10:25

Naja, man sollte den Unterschied schon kennen.

Eine juristische Person (GmbH & Co.) kann kein Verbraucher sein.
Eine natürliche Person (Max Mustermann) kann sowohl Verbraucher sein (Friseurbesuch zum Beispiel), als auch Unternehmer sein (KfZ Handel beispielsweise).

Bei einer juristischen Person gibt's keine Schonfrist bei Kontopfändung, bei einer natürlichen Person gibt's dagegen immer eine Schonfrist, egal, ob der Schuldner Verbraucher oder Unternehmer ist.
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Anahid
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#13

14.03.2024, 11:04

Der Kaufmann (auch e.K.) ist z.B. keine juristische Person.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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