Verfahrensablauf nach Pfüb Antrag
Verfasst: 07.03.2024, 18:10
Hallo,
habe ein paar Fragen zum weiteren Verfahrensablauf nach einem Pfüb Antrag.
Vorausgegangen ist wegen einer Geldforderung gegen eine Schuldner ein gerichtliches Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid.
Aufgrund des Vollstreckungsbescheids wurde schon vor einigen Wochen an das zuständige Amtsgericht ein Pfüb Antrag übermittelt. Seitdem habe ich noch keine Rückmeldung oder weitere Infos erhalten.
Ich wollte daher mich nochmal über den genaueren weiteren Verfahrensablauf sachkundig machen.
Angegeben wurden im Antrag 3 Drittschuldner und es wurde angegeben, dass der positive Antrag direkt an die Gerichtsvollzieherverteilstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden soll.
Da ich nun eine Weile schon nichts mehr gehört habe würde mich interessieren wann werde ich denn konkret über den Verfahrensstand informiert?
Wird man vom Gericht informiert, wenn der Pfüb erlassen wurde?
Ich habe das bisher so verstanden, dass der Pfüb vom zustängigen Gerichtsvollzieher an den ersten Drittschuldner zugestellt wird und dieser dann den Pfüb an den zuständigen Gerichtsvollzieher für den nächsten Drittschuldner weiterleitet? Wird man über jeden dieser Zwischenschritte nochmal informiert?
Was passiert denn in der Zwischenzeit mit dem Original des Vollstreckungsbescheids? Wann bekomme ich diesen denn wieder zurück?
habe ein paar Fragen zum weiteren Verfahrensablauf nach einem Pfüb Antrag.
Vorausgegangen ist wegen einer Geldforderung gegen eine Schuldner ein gerichtliches Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid.
Aufgrund des Vollstreckungsbescheids wurde schon vor einigen Wochen an das zuständige Amtsgericht ein Pfüb Antrag übermittelt. Seitdem habe ich noch keine Rückmeldung oder weitere Infos erhalten.
Ich wollte daher mich nochmal über den genaueren weiteren Verfahrensablauf sachkundig machen.
Angegeben wurden im Antrag 3 Drittschuldner und es wurde angegeben, dass der positive Antrag direkt an die Gerichtsvollzieherverteilstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden soll.
Da ich nun eine Weile schon nichts mehr gehört habe würde mich interessieren wann werde ich denn konkret über den Verfahrensstand informiert?
Wird man vom Gericht informiert, wenn der Pfüb erlassen wurde?
Ich habe das bisher so verstanden, dass der Pfüb vom zustängigen Gerichtsvollzieher an den ersten Drittschuldner zugestellt wird und dieser dann den Pfüb an den zuständigen Gerichtsvollzieher für den nächsten Drittschuldner weiterleitet? Wird man über jeden dieser Zwischenschritte nochmal informiert?
Was passiert denn in der Zwischenzeit mit dem Original des Vollstreckungsbescheids? Wann bekomme ich diesen denn wieder zurück?