Hallo zusammen,
da die ZV-Kollegin uns letztes Jahr verlassen hat, habe ich mich freiwillig ( ) dazu entschlossen, mich der ZV zu widmen. Nun ist mein erster PfüB artig erlassen worden und die Kontopfändung auch gut gelaufen (Geld kam gestern in voller Höhe), jetzt grübel ich über der Abrechnung: Ich hatte ein Konto und habe daher instant eine Kontopfändung beantragt. Was darf ich nun abrechnen? Meine Vorgängerin hätte wie folgt abgerechnet: Vollstreckungsauftrag 0,3 + Auslagen + 19 % zzgl. PfüB 0,3 + Auslagen + 19 % zzgl. GK. Mir leuchtet jedoch der Vollstreckungsauftrag nicht ein, da ich ja direkt einen PfüB beantragt habe ... Für die Lösung wäre ich sehr dankbar
Kostennote RA für einen PfüB (Kontopfändung)
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Hallo,
dann rechnest du nur den Pfüb ab.
3309 + 7002 + GK + GVZ-Gebühren + 19 %
dann rechnest du nur den Pfüb ab.
3309 + 7002 + GK + GVZ-Gebühren + 19 %