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ZV-Zuständigkeit

Verfasst: 05.03.2024, 09:20
von gxcax
Hallo alle,

kurz zum Sachverhalt: Wir möchten einen Zustellauftrag an einen Gerichtsvollzieher senden. Der Schuldner hat seinen Sitz in Berlin Spandau.

Meine Frage wäre wie folgt: An welche Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicke ich den Auftrag denn nun? Örtlich wäre ja das AG Spandau zuständig, was auch eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle hat. Soweit ich weiß ist aber seit 2013 das AG Mitte das zentrale Vollstreckungsgericht für Berlin. Schicke ich den Auftrag dann an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Berlin Mitte?

Sorry falls die Frage etwas blöd ist, aber ich blicke bei Berlin nicht ganz durch :-?

Vielen Dank für eure Hilfe!
:thx

Re: ZV-Zuständigkeit

Verfasst: 05.03.2024, 09:24
von icerose
Der Zustellauftrag ist an das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz hat, zu adressieren.

Re: ZV-Zuständigkeit

Verfasst: 05.03.2024, 10:27
von Adora Belle
Das zentrale Vollstreckungsgericht hat mit der allgemeinen Zwangsvollstreckung nichts zu tun. Es führt das Schuldnerverzeichnis für ganz Berlin und nimmt weitere entsprechende Aufgaben zentral wahr. Kannst Du im einzelnen hier nachlesen.