ZV-Zuständigkeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gxcax
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#1

05.03.2024, 09:20

Hallo alle,

kurz zum Sachverhalt: Wir möchten einen Zustellauftrag an einen Gerichtsvollzieher senden. Der Schuldner hat seinen Sitz in Berlin Spandau.

Meine Frage wäre wie folgt: An welche Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicke ich den Auftrag denn nun? Örtlich wäre ja das AG Spandau zuständig, was auch eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle hat. Soweit ich weiß ist aber seit 2013 das AG Mitte das zentrale Vollstreckungsgericht für Berlin. Schicke ich den Auftrag dann an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Berlin Mitte?

Sorry falls die Frage etwas blöd ist, aber ich blicke bei Berlin nicht ganz durch :-?

Vielen Dank für eure Hilfe!
:thx
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icerose
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#2

05.03.2024, 09:24

Der Zustellauftrag ist an das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz hat, zu adressieren.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Adora Belle
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#3

05.03.2024, 10:27

Das zentrale Vollstreckungsgericht hat mit der allgemeinen Zwangsvollstreckung nichts zu tun. Es führt das Schuldnerverzeichnis für ganz Berlin und nimmt weitere entsprechende Aufgaben zentral wahr. Kannst Du im einzelnen hier nachlesen.
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