Pfüb: Zusammenrechnung von 3 Renten
Verfasst: 29.02.2024, 21:10
Hallo Zusammen,
ich sitze jetzt schon den ganzen Abend über dieser Sache und habe auch schon ganz viel gelesen. Trotzdem habe ich immer noch Fragen, die ich mir selbst nicht beantworten kann. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen:
Mein Schuldner hat 3 (Renten)-Einkommen: 1) Bundesanstalt für Post... (= Pension, nach eigener Bezeichnung in der EV), 2) DRV Hessen (Altersrente), 3) DRV Bund (Witwenrente). Der größte Batzen Geld kommt aus Einkommen 1).
Ich möchte jetzt eine Pfüb machen und die Renten zusammenrechnen lassen. Folgende Fragen habe ich:
1) Gelten alle 3 Einkommen als Sozialleistung? Oder ist das vom Schuldner als "Pension" bezeichnete Einkommen eine "Betriebsrente" und zählt somit dann zu den Ruhegeldern? Ruhegelder werden doch als Arbeitseinkommen gewertet, oder?
2) Was müßte ich dann auf Seite 1 meines Pfübs ankreuzen: Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen? Oder nutzte ich das vierte Kästchen und schreibe dort: Zusammenrechnung mehrerer Renteneinkünfte (gem. § 850e Nr. 2 ZPO??) ???
3) Kreuze ich dann auf Seite 4) Anspruch A und Anspruch B an? Oder nur Anspruch B)?
4) Schreibe ich auf Seite 6 vielleicht noch konkret meinen Anspruch: Gepfändet wird der Anspruch auf laufende Zahlungen der Person/Altersrente/Witwenrente??
Ich würde mich total freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße
Flora
ich sitze jetzt schon den ganzen Abend über dieser Sache und habe auch schon ganz viel gelesen. Trotzdem habe ich immer noch Fragen, die ich mir selbst nicht beantworten kann. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen:
Mein Schuldner hat 3 (Renten)-Einkommen: 1) Bundesanstalt für Post... (= Pension, nach eigener Bezeichnung in der EV), 2) DRV Hessen (Altersrente), 3) DRV Bund (Witwenrente). Der größte Batzen Geld kommt aus Einkommen 1).
Ich möchte jetzt eine Pfüb machen und die Renten zusammenrechnen lassen. Folgende Fragen habe ich:
1) Gelten alle 3 Einkommen als Sozialleistung? Oder ist das vom Schuldner als "Pension" bezeichnete Einkommen eine "Betriebsrente" und zählt somit dann zu den Ruhegeldern? Ruhegelder werden doch als Arbeitseinkommen gewertet, oder?
2) Was müßte ich dann auf Seite 1 meines Pfübs ankreuzen: Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen? Oder nutzte ich das vierte Kästchen und schreibe dort: Zusammenrechnung mehrerer Renteneinkünfte (gem. § 850e Nr. 2 ZPO??) ???
3) Kreuze ich dann auf Seite 4) Anspruch A und Anspruch B an? Oder nur Anspruch B)?
4) Schreibe ich auf Seite 6 vielleicht noch konkret meinen Anspruch: Gepfändet wird der Anspruch auf laufende Zahlungen der Person/Altersrente/Witwenrente??
Ich würde mich total freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße
Flora