Drittschuldnerklage gg. Deutsche Bank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Shaqui
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#1

29.02.2024, 13:30

Hallo zusammen,

wir bekommen von der Deutschen Bank seit knapp einem dreiviertel Jahr überhaupt keine Drittschuldnererklärung, auf Mahnungen per Fax/Post wird nicht reagiert.
Jetzt soll ich Drittschuldnerklage einreichen, und habe schon endlos gesucht.

Hätte jemand ein Muster oder einen Buchtipp mit einem Muster? Arbeitgeber-Muster habe ich, allerdings geht es hier ja nicht um Einkommen aus Arbeit, sondern evtl. Bankguthaben.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße aus Mittelfranken :wink1
Kenny123
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#2

14.03.2024, 10:59

Ist gar nicht so trivial. Bisher stellt es sich mir so dar: Anspruch folgt aus: 700, 488 I 2 (Schuldner) iVm Überweisung aus Einziehung -> Bank iHv Hauptforderung + Zustellungskosten, wenn im PfÜb drinsteht, dass Du die mit eintreiben darfst. Deshalb steht in der Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung „ggf“ drin. AGL ist der prozessuale Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner. Die Zustellungskosten werden da draufgeschlagen (788 ZPO). Aber aus prozessökonomischen Gründen darfst du die Kosten mit eintreiben gegen den Drittschuldner. Prozessual musst Du die Kosten tragen. Dann kommt aber 840 II 2 zum tragen.

Ich hoffe, das hilft etwas weiter. Wäre aber interessiert, wie andere das so sehen (insbesondere, wenn schon Mal gegen eine Bank in der Sache geklagt wurde)
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