Pfändung Wertpapiere

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Quest-Ion
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#1

26.02.2024, 14:28

Hallo liebe Kollegen,

ich stehe vor einer persönlichen Herausforderung:

Ich habe in der VA mitgeteilt bekommen, dass mein Schuldner Wertpapiere hat. Diese habe ich per PFÜB gepfändet. Der Drittschuldner teilt mir mit, dass ich ihm eine gerichtliche Anordnung gem. § 844 ZPO vorlegen soll, damit die Anteile entsprechend veräußert werden können. Die Rechtspflegerin kennt sowas nicht und der Gerichtsvollzieher meinte, er ist nicht zuständig, weil Wertpapiere heute nicht mehr "herausgegeben werden können". Verstehe ich auch. Nun möchte ich diesen gewünschten Antrag stellen, aber ich weiß nicht wie ich ihn begründe. Ich finde einige Anträge nach § 844 ZPO, aber nicht in Bezug auf Wertpapiere. Hat da jemand Erfahrungen oder Beispiele oder Ideen, die ich verwenden kann?

PS: Meinen PFÜB habe ich nach dem ZV-Formular Buch erstellt, wo angeordnet wird, dass "die im Depot verwahrten Wertpapiere an einen vom Gläubiger zu beauftragenden Gerichtsvollzieher herauszugeben sind" (Daran hing sich leider die Rechtspflegerin etwas auf - ist wohl aber nicht mehr zeitgemäß, sagte mir der Gerichtsvollzieher - im Nachhinein)
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Anahid
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#2

26.02.2024, 15:47

Der Gerichtsvollzieher ist auch nicht zuständig, sondern das Vollstreckungsgericht.

Schau mal hier den ersten Beitrag im Rechtspflegerforum an. Ich denke, aus dem kannst Du Deine Begründung basteln. ;-)
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#3

27.02.2024, 09:32

Super, vielen lieben Dank. Mal sehen was die Rechtspflegerin aus meinen Antrag nun macht ;)
Liebe Grüße
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