Titelumschreibung/Abtretung nach Notariatsaufgabe
Verfasst: 21.02.2024, 16:11
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum
Mein ehemaliger Chef (Notar) (er war Anwaltsnotar) musste Ende 2022 als Notar aufhören wegen Amtsende (Altersgrenze erreicht).
Notare dürfen ja ihre eigenen Kostennoten für vollstreckbar erklären.
Das habe ich auch ganz fleissig gemacht bei Nichtzahlern und wir haben die Titel erstmal gesammelt, da Ende 2023 sehr viel zu tun war, als ich mich noch auf die ZV hätte konzentrieren können. Mein alter Chef war noch sein eigener Notariatsverwahrer bis Juni 2023. Also haben wir als Notariatsverwahrer ebenfalls noch fleissig vollstreckbare Titel zustellen lassen, welche auch fleissig gesammelt wurden.
Mein alter Chef und ich wollten uns in Ruhe überlegen, was wir machen.
Tjaaaaaaaaaa...... nun wird es langsam an der Zeit, sich doch mal Gedanken zu machen, in der Hoffnung, dass es nicht zu spät ist.
Das Amt als Notar wurde entzogen. Habe jetzt unsere Vollstreckungsklausel nicht mehr im Kopf, ob da explizit drin steht, dass Gläubiger der "Notar" ist.
Muss der Titel umgeschrieben werden? Wenn ja auch wen - auf meinen alten Chef als Privatperson? (den Rechtsanwalt hat er Ende 2023 abgegeben)
Wir haben einige Ideen.
- eventuell verkaufen an eine Factoring-Firma
- durch eine Firma/Anwaltsbüro vollstrecken lassen
- bzw. Abtretung an Privatperson (hier bedarf es dann natürlich einen extra Abtretungsvertrag - nach korrekter TItelumshreibung).
Es sind wirklich seeeeeeehr viele TItel und es lohnt sich hier und da noch zuzuschlagen und es wäre ja schade drum, wenn einige von den Schuldnern ungestraft davon kommen würden
Ich hoffe, jemand hat Ahnung und kann mir / uns helfen. Wir wissen es nämlich nicht.
Gruß
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum
Mein ehemaliger Chef (Notar) (er war Anwaltsnotar) musste Ende 2022 als Notar aufhören wegen Amtsende (Altersgrenze erreicht).
Notare dürfen ja ihre eigenen Kostennoten für vollstreckbar erklären.
Das habe ich auch ganz fleissig gemacht bei Nichtzahlern und wir haben die Titel erstmal gesammelt, da Ende 2023 sehr viel zu tun war, als ich mich noch auf die ZV hätte konzentrieren können. Mein alter Chef war noch sein eigener Notariatsverwahrer bis Juni 2023. Also haben wir als Notariatsverwahrer ebenfalls noch fleissig vollstreckbare Titel zustellen lassen, welche auch fleissig gesammelt wurden.
Mein alter Chef und ich wollten uns in Ruhe überlegen, was wir machen.
Tjaaaaaaaaaa...... nun wird es langsam an der Zeit, sich doch mal Gedanken zu machen, in der Hoffnung, dass es nicht zu spät ist.
Das Amt als Notar wurde entzogen. Habe jetzt unsere Vollstreckungsklausel nicht mehr im Kopf, ob da explizit drin steht, dass Gläubiger der "Notar" ist.
Muss der Titel umgeschrieben werden? Wenn ja auch wen - auf meinen alten Chef als Privatperson? (den Rechtsanwalt hat er Ende 2023 abgegeben)
Wir haben einige Ideen.
- eventuell verkaufen an eine Factoring-Firma
- durch eine Firma/Anwaltsbüro vollstrecken lassen
- bzw. Abtretung an Privatperson (hier bedarf es dann natürlich einen extra Abtretungsvertrag - nach korrekter TItelumshreibung).
Es sind wirklich seeeeeeehr viele TItel und es lohnt sich hier und da noch zuzuschlagen und es wäre ja schade drum, wenn einige von den Schuldnern ungestraft davon kommen würden
Ich hoffe, jemand hat Ahnung und kann mir / uns helfen. Wir wissen es nämlich nicht.
Gruß