Pfüb - Aufteilung der Auszahlung auf mehrere Zahlungsempfänger möglich?

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Lyra
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#1

21.02.2024, 14:34

Hallo!

Ich stehe gerade irgendwie total auf dem Schlauch und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe hier einen Titel des Arbeitsgerichts auf nicht bezahlten Lohn von insgesamt 7 Monaten. Der Mandant hat in der Zeit Leistungen der Agentur für Arbeit bezogen.

Im Urteil steht für jeden Monatslohn einzeln:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Monat xx/xxxx noch xxx € brutto nebst Zinsen hieraus blablabla zu zahlen - mit der Maßgabe dass aus dem sich ergebenden Nettobetrag eine Zahlung iHv xxx € an die Bundesagentur für Arbeit erfolgt.

Schuldner zahlt leider nicht und hat auch keine Lohnabrechnungen erstellt, weshalb wir nun eine Kontopfändung des Bruttolohns veranlassen wollen.


Nun kam die Frage auf, ob es im Pfüb-Antrag die Möglichkeit gibt zu beantragen, dass der Nettobetrag der der Bundesagentur zusteht, direkt an diese gezahlt werden soll und der darüber hinausgehende Betrag auf unser Konto. Ich finde im Formular irgendwie nicht dass das so überhaupt vorgesehen ist. Die Zahlung an die Agentur für Arbeit hat monatlich die gleiche Höhe.

Geht so eine Aufteilung denn? (Also zahle x dahin und y dahin?)

Der Titel bezieht sich nur auf den Kläger/Mandanten.

Am Einfachsten wäre ja wenn ich von der Brutto-Summe die Netto-Summe abziehe, das wäre dann die Auszahlung an den Mandanten, der Rest an die Agentur.

Ich wüsste nicht wie ich das in der im Pfüb vorhandenen bescheidenen Forderungsaufstellung überhaupt kenntlich machen soll??

Oder müsste ich zwei Pfüb machen? Aber im Formular habe ich doch nur die Möglichkeit die Bankverbindung des Gläubigers oder Gläubigervertreters einzutragen.


Danke fürs lesen, hoffentlich blickt ihr durch. Ich bin gerade total ratlos :-(
...
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#2

21.02.2024, 15:47

Lyra hat geschrieben:
21.02.2024, 14:34

Geht so eine Aufteilung denn? (Also zahle x dahin und y dahin?)
Ja das geht und muss nach dem Titel ja auch zwingend sein.
Lyra hat geschrieben:
21.02.2024, 14:34

Ich wüsste nicht wie ich das in der im Pfüb vorhandenen bescheidenen Forderungsaufstellung überhaupt kenntlich machen soll??
Das wird im originären Formular nicht funktionieren.
Da muss man eine frei gestaltbare Anlage machen, die das Ganze darstellt.
Im der amtlichen Forderungsaufstellung kann dann vollinhaltlich auf die Anlage verwiesen werden.
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