Hallo in die Runde,
ich habe hier eine vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Urkunde eines Übergabevertrages, in dem unter anderem geregelt ist, dass der Schuldner an unsere Mandanten seit 2007 einen monatlichen Betrag von 300 € zu zahlen hat, der einer Indexierungsregelung (15 %) unterliegt.
Kulanterweise hatten unsere Mandanten zwischenzeitlich auf die Zahlung verzichtet, aufgrund einer längeren Erkrankung des Schuldners.
Jetzt soll ich die Forderung pfänden, beginnend mit dem Monat Februar 2023.
Wie gebe ich die Indexierung des Betrages im PfüB-Antrag an? Und wie im Forderungskonto in RA-Micro?
Hat jemand von euch so etwas schon mal gemacht?
Wäre für jeden Tipp dankbar.
Vollstreckung per PfüB eines indexierten Betrages
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Klingt ja auch spannend. Hatte ich noch nicht.
Wie genau lautet die Formulierung? Ich kann mir aber vorstellen, dass du das selbst ausrechnen und die Beträge entsprechend erfassen musst. Warum das dann mehr als 300,00 € / Monat sind, ergibt sich ja aus dem Titel.
Wie genau lautet die Formulierung? Ich kann mir aber vorstellen, dass du das selbst ausrechnen und die Beträge entsprechend erfassen musst. Warum das dann mehr als 300,00 € / Monat sind, ergibt sich ja aus dem Titel.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Wahrscheinlich hast du Recht. Ich werde das wohl selbst machen und als Anlage beifügen.
"Der als dauernde Last jeweils zu zahlende Betrag soll wertbeständig sein. Er erhöht oder vermindert sich in demselben prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden für jeden Monat festgestellte und veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2000 = 100) gegenüber dem für den auf die Beurkundung folgenden Monat festzustellende Index erhöht oder vermindert. Eine Erhöhung oder Verminderung des jeweils zu zahlenden Betrages tritt jedoch erst dann ein, wenn die Indexveränderung zu einer Erhöhung oder Verminderung des monatlich zu zahlenden Betrages um mindestens 15 % führt."
"Der als dauernde Last jeweils zu zahlende Betrag soll wertbeständig sein. Er erhöht oder vermindert sich in demselben prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden für jeden Monat festgestellte und veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2000 = 100) gegenüber dem für den auf die Beurkundung folgenden Monat festzustellende Index erhöht oder vermindert. Eine Erhöhung oder Verminderung des jeweils zu zahlenden Betrages tritt jedoch erst dann ein, wenn die Indexveränderung zu einer Erhöhung oder Verminderung des monatlich zu zahlenden Betrages um mindestens 15 % führt."
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Ach du Schei.... - frohes Rechnen. Also ja, das wirst du berechnen müssen und als Anlage dem Antrag beifügen. Viel Erfolg.
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Wirklich oder habe ich einen Denkfehler?
Die Inflation lag zwischen 01/2007 bzw. 01/2008 und 02/2023 bzw. heute zwischen 2x 15 & 3x 15 %
Dann wären doch 300 × 1,15 × 1,15, also 396,75 monatlich fällig oder?
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