fälschlicherweise Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JuliaFeldhaus
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#1

21.02.2024, 11:45

Moin!

Ich bin in meiner alten Kanzlei wegen Personalproblemen wieder neu angefangen und bin leider allein im Anwaltsbereich. :roll:
Aktuell bin ich am "aufräumen".

Super unangenehme Situation - Es wurde in einer Akte beim Mandanten vollstreckt. Gott weiß, wieso.. der Mandant hat seine Rechnung nämlich innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt.
Jetzt wurde vom Mahnbescheid über den Gerichtsvollzieher bis zum Antrag auf Haftbefehl alles durchgezogen. Der Mandant ist nie gegen etwas angegangen, hat auch eine Vermögensauskunft abgegeben. Dazu muss ich sagen, dass er nicht besonders eigenständig ist und das wahrscheinlich gar nicht richtig verstanden hat.

So, wie kommen wir da jetzt wieder raus?

Ich bin absoluter Neuling in dem Bereich, hier ist niemand, der sich damit auskennt. Alle, die sich vorher damit beschäftigt haben, sind nicht mehr da.

Welche Schritte muss ich gehen, dass der Mandant durch unseren Fehler keine Probleme bekommt und sämtliche Eintragungen oder ähnliches gegen ihn gelöscht werden?

HILFE!!! :nachdenk
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

21.02.2024, 13:12

Das gehört in Anwaltshand.
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