Erstattung Überzahlung aus Pfüb erlaubt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1

15.02.2024, 08:59

... und schon wieder eine Frage :-).

Guten Morgen in die Runde.

Wir haben aufgrund einer Doppelzahlung durch 2 unterschiedliche Drittschuldner eine Überzahlung in Höhe von € 800,00. Ich hatte den Schuldner angeschrieben und darum gebeten, uns seine Konto-Nr. mitzuteilen, damit ich an ihn erstatten kann.

Jetzt meldet sich der Schuldner und fragt an, ob es möglich wäre, den Betrag aufzusplitten: € 300,00 an ihn selbst und € 500,00 an einen GV (die entsprechende DR-Nr. für den Verw.-Zweck hat er mir angegeben). Vermutlich hat der Schuldner noch mehrere Gläubiger im Nacken sitzen. Im Prinzip finde ich das ja eine gute Idee. Ich frage mich aber trotzdem, ob wir das dürfen.

Weiß das jemand?

Viele Grüße

Flora
Oliverreinhardt2
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#2

15.02.2024, 10:29

Wieso "splittet" der Schuldner die Beträge nicht selbst?
Es muss sich diesbezüglich die Frage stellen, wer zum einen die Arbeitsleistung vergütet, darüber hinaus, wer gibt euch die Gewissheit, dass das Geld tatsächlich noch "ausstehend" ist.

Fazit: Ich an deiner Stelle würde dies nicht tun. Die Verbindlichkeiten konnte der Schuldner dementsprechend auch selbst herrühren, also kann der Schuldner sich auch um die Abzahlung bemühen.
Gruß
Oli
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Flora
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#3

15.02.2024, 10:33

Ja, das war auch meine Überlegung. Ich brauchte nur mal ein kurzes Feedback.
Vielen lieben Dank, Oli!
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mücki
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#4

15.02.2024, 10:34

Wenn der Schuldner mir das schriftlich mitteilt, hätte ich damit keine Schmerzen, zumal ja eine Zahlung an einen Gerichtsvollzieher geht. Weigern würde ich mich nur, wenn er wollte, dass das Geld auf das Konto einer anderen Privatperson überwiesen wird. Da würde ich sagen, sorry leider nicht möglich.
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#5

15.02.2024, 10:43

Ich hätte auch gar kein Problem damit das aufzusplitten. Dem Schuldner steht die Zahlung zu und wenn er schriftlich verfügt, wie diese aufzuteilen ist, dann mach ich auch die Auszahlung so.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Maximus
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#6

16.02.2024, 13:00

Müsste die Überzahlung nicht an den zuletzt zahlenden Drittschuldner zurück?
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#7

16.02.2024, 13:50

https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... t--f100483 "Insofern hätte die Bank gegenüber dem Gläubiger aus dem ersten PfÜB einen Anspruch darauf, dass dieser den Überschuss wegen ungerechtfertigter Bereicherung an sie zurückzahlt. Dieser Betrag müsste dann aus dem Bankverhältnis zwischen Bank und Schuldner an den Schuldner weitergeleitet werden. " letztendlich gehört das Geld aber dem Schuldner und er kann darüber verfügen was damit geschieht mMn
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Maximus
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#8

16.02.2024, 17:00

Aber, wenn es eine nachrangige Pfändung beim selben Drittschuldner gibt, wird es interessant ;)
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