Zwangsvollstreckung aus Zwangsgeldbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lillymaus
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#1

14.02.2024, 14:54

Hilfeeee

ich stehe total auf der Leitung. Irgendwie finde ich leider nichts, was mir weiterhilft:

Wir haben einen Zwangsgeldbeschluss vorliegen, aus dem ich nun vollstrecken soll. Wie sieht denn da der Antrag aus. Hätte vielleicht ein Muster für mich?


:thx
Pitt
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#2

14.02.2024, 15:00

Das ist ein "normaler" Vollstreckungsauftrag mit der Besonderheit, dass die Zahlung an die Staatskasse zu erfolgen hat und nicht an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter.
Das wurde im Forum auch schon einige Male besprochen, unter anderem hier:
viewtopic.php?t=95853
Oliverreinhardt2
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#3

14.02.2024, 15:04

Und auch Hier.

Eure Gebühren richten sich nach VV 3309 RVG.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Lillymaus
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#4

14.02.2024, 15:17

So viewtopic.php?t=95853 habe ich mir jetzt mal durchgelesen.

Gläubiger ist die Justizkasse?
ja wie trage ich das denn in dem Formular ein???? was kreuze ich denn wo an ? Zwangsgeld wurde in Höhe von 300 € festgesetzt, ersatzweise je 50,00 € einen Tage Zwangshaft
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