Zustellung Ergänzungsbeschluß Pfüb erforderlich?
Verfasst: 13.02.2024, 20:42
Hallo Zusammen,
nachdem Ihr mir diese Woche schon einmal so super geholfen habt, habe ich direkt noch eine Frage.
Ich habe eine Kontenpfändung veranlaßt und wollte vom Schuldner die Kontoauszüge nach § 836 III ZPO pfänden, nachdem er mir diese nach freundlicher Aufforderung natürlich nicht übersandt hat. Der Gerichtsvollzieher monierte allerdings, daß die Kontoauszüge im Pfüb nicht konkret genug benannt wurden. Ich hatte nur die allgemeine Formulierung (sinngemäß) benutzt: Der Schuldner hat die Kontoauszüge der gepfändeten Konten herauszugeben.
Jetzt habe ich mir einen entsprechenden Ergänzungsbeschluß besorgt (und für die Zukunft dazugelernt ), der auch sehr schnell erlassen wurde.
Meine Frage: Ich habe bis jetzt nur eine begl. Abschrift dieses Beschlusses vom Gericht bekommen. Brauche ich hier noch eine "normale" Ausfertigung?
Und wie geht es jetzt für mich weiter? Reicht es, wenn ich den GV erneut mit der Herausgabevollstreckung beauftrage und Titel und Ergänzungsbeschluß beifüge? Oder muß der Ergänzungsbeschluß erstmal noch durch das Gericht offiziell an sämtliche Drittschuldner und den Schuldner zugestellt werden? Wenn ja: macht das Gericht das? Oder muß ich das selbst veranlassen?
Fragen über Fragen. Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße
Flora
nachdem Ihr mir diese Woche schon einmal so super geholfen habt, habe ich direkt noch eine Frage.
Ich habe eine Kontenpfändung veranlaßt und wollte vom Schuldner die Kontoauszüge nach § 836 III ZPO pfänden, nachdem er mir diese nach freundlicher Aufforderung natürlich nicht übersandt hat. Der Gerichtsvollzieher monierte allerdings, daß die Kontoauszüge im Pfüb nicht konkret genug benannt wurden. Ich hatte nur die allgemeine Formulierung (sinngemäß) benutzt: Der Schuldner hat die Kontoauszüge der gepfändeten Konten herauszugeben.
Jetzt habe ich mir einen entsprechenden Ergänzungsbeschluß besorgt (und für die Zukunft dazugelernt ), der auch sehr schnell erlassen wurde.
Meine Frage: Ich habe bis jetzt nur eine begl. Abschrift dieses Beschlusses vom Gericht bekommen. Brauche ich hier noch eine "normale" Ausfertigung?
Und wie geht es jetzt für mich weiter? Reicht es, wenn ich den GV erneut mit der Herausgabevollstreckung beauftrage und Titel und Ergänzungsbeschluß beifüge? Oder muß der Ergänzungsbeschluß erstmal noch durch das Gericht offiziell an sämtliche Drittschuldner und den Schuldner zugestellt werden? Wenn ja: macht das Gericht das? Oder muß ich das selbst veranlassen?
Fragen über Fragen. Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße
Flora