PfüB - drei Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Inara
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#1

13.02.2024, 08:45

Guten Morgen,

eine kurze Frage. Ich soll einen Pfüb machen. Hier haben wir vom Schuldner drei Bankverbindung (unterschiedliche Banken). Für uns entsteht die 0,3 Gebühr nur einmal, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Kosten des Pfübs sind dann auch nur die (glaube) € 22,00 oder? Also mehr kommt da nicht auf den Mandanten zu ?

Vielen Dank und Liebe Grüße..
Manuel
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#2

13.02.2024, 09:10

Inara hat geschrieben:
13.02.2024, 08:45
Guten Morgen,

eine kurze Frage. Ich soll einen Pfüb machen. Hier haben wir vom Schuldner drei Bankverbindung (unterschiedliche Banken). Für uns entsteht die 0,3 Gebühr nur einmal, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Kosten des Pfübs sind dann auch nur die (glaube) € 22,00 oder? Also mehr kommt da nicht auf den Mandanten zu ?

Vielen Dank und Liebe Grüße..
Alles richtig. Du bekommst für einen Pfüb-Antrag, unabhängig von der Anzahl der Drittschuldner, nur eine Gebühr (0,3). Dafür werden dann auch nur einmal GK fällig (22€).
Aber: Die Pfändungen werden ja anschließend über den Gerichtsvollzieher den drei Drittschuldnerbanken amtlich mit Zustellungsurkunde zugestellt. Dafür entstehen jeweils noch Auslagen in Höhe von ca. 25,00 Euro. Also kommen noch ca. 75 Euro Gerichtsvollzieherzustellkosten hinzu.
Inara
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#3

13.02.2024, 09:14

ach super an die Zustellungskosten durch den GVZ hab ich nicht gedacht, danke.
Einen schönen Tag noch.
Maximus
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#4

13.02.2024, 13:12

Im Einzelfall kann es aber auch sinnvoll sein, drei PfüBs zu beantragen, um damit dem Schuldner die Möglichkeit zu nehmen, Konto 2 und 3 zu leeren, nachdem die erste Bank den PfüB erhalten hat.
...
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#5

14.02.2024, 06:55

Maximus hat geschrieben:
13.02.2024, 13:12
Im Einzelfall kann es aber auch sinnvoll sein, drei PfüBs zu beantragen, um damit dem Schuldner die Möglichkeit zu nehmen, Konto 2 und 3 zu leeren, nachdem die erste Bank den PfüB erhalten hat.
Nein das ist nicht sinnvoll.
Um dieses Ziel zu erreichen muss lediglich die gleichzeitige Zustellung des PfÜB an alle Drittschuldner beantragt werden. Dann werden drei Ausfertigungen erstellt und zeitgleich an die jeweiligen Gerichtsvollzieher übermittelt.

Die Mehrkosten bei drei gesonderten Anträgen wären nicht notwendig und müssten daher vom Schuldner nicht erstattet werden.
§Lena§
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#6

14.02.2024, 09:46

Darf ich hierzu auch eine Frage stellen?
Wo beantrage ich die gleichzeitige Zustellung des Pfübs an alle Drittschuldner?
Ich beantrage nämlich immer, dass die Zustellung automatisch vermittelt wird. Bei 3 Drittschuldnerbanken dauert das dann auch entsprechend.

Viele Grüße
Lena
Kenny123
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#7

14.02.2024, 14:48

§Lena§ hat geschrieben:
14.02.2024, 09:46
Darf ich hierzu auch eine Frage stellen?
Wo beantrage ich die gleichzeitige Zustellung des Pfübs an alle Drittschuldner?
Ich beantrage nämlich immer, dass die Zustellung automatisch vermittelt wird. Bei 3 Drittschuldnerbanken dauert das dann auch entsprechend.

Viele Grüße
Lena
Soweit ich weiß, wäre hier die selbstständige Zustellung vermutlich der beste Weg. Oder man lässt es im Rotationsverfahren und erlässt für das zweite und Dritte (ggfs. auch gleich für das erste) Konto jeweils ein VZV.
§Lena§
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#8

15.02.2024, 10:19

Vielen Dank für den Tipp :)
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