Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schebi
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#1
09.02.2024, 09:22
Moin Ihr Lieben,
wenn man in einem Titel 2 Gesamtschuldner hat und zu beiden Schuldnern jeweils 3 Drittschuldner hat, also insgesamt 6 Drittschuldner, wie trägt man das dann korrekt in den Antrag auf den Pfüb ein?
In dem alten Formular für den PFÜB.
Auf Seite 3 "Drittschuldner" ist gar nicht ausreichend Platz.
Und wie muss man das korrekt schreiben, damit der Rechtspfleger weiß, welcher Drittschuldner zu welchem der beiden Schuldner gehört?
Beispiel:
Schuldner 1 erhält Lohn von Drittschuldner C
Schuldner 2 erhält Lohn von Drittschuldner B
Schulder 1 hat ein Konto bei Drittschuldner E
Schuldner 2 hat ein Konto bei Drittschuldner D
Wie soll man das alles in ein Formular eintragen? (in den alten PFÜB-Antrag)
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#2
09.02.2024, 19:20
Man stellt für jeden Schuldner einen gesonderten Antrag, füllt also 2 Formulare aus.
Ich sehe keine Veranlassung das Ganze in einen Beschluss zu quetschen.
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schebi
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#3
10.02.2024, 12:57
Ja, das macht Sinn.
Aber dann fällt auch die Gerichtsgebühr von 22 Euro zwei Mal an, oder?
Also dann insgesamt 44 Euro Gerichtsgebühr.
Aber das kann man sowieso nicht vermeiden?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#4
12.02.2024, 11:51
Nein, kannst Du nicht vermeiden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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#5
13.02.2024, 15:49
Genau. Die Gerichtsgebühren fallen bei einem Verfahren auch doppelt an, weil sie pro Schuldner erhoben werden.