Räumung nach Berliner Modell - als Antrag oder übers Formular?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
SSchall
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 573
Registriert: 23.06.2010, 12:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: jumas xp

#1

02.02.2024, 09:38

Hallo zusammen,

ich soll eine Berliner Räumung in die Wege leiten und ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das über die neuen ZV-Formulare gemacht werden muss oder als eigen geschriebener Antrag. Kann mir da jemand weiterhelfen?
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#2

02.02.2024, 10:31

Wenn du nur räumen lassen möchtest, besteht kein Formularzwang. Wenn du aber auch Geldforderungen vollstrecken möchtest, brauchst du zwingend das ZV Formular.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3006
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

02.02.2024, 14:16

für eine Räumung bibt es kein Formular .
Bild
Antworten