Hallo liebe Gemeinde,
mir liegt ein Versäumnisurteil auf Räumung und Herausgabe vor nebst einer Nebenforderung zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten.
Es soll nun Räumung nach Berliner Modell erfolgen.
Das Vermieterpfandrecht wurde bisher nicht erklärt. Kann ich dieses nun dem Mieter gegenüber aussprechen auf nicht titulierte Mietrückstände und Nebenkosten?
Klage lautete nur auf Räumung und Herausgabe, nicht jedoch bezüglich der Zahlungsrückstände (Mandant wollte dies so, weshalb auch immer).
Oder kann ich das Vermieterpfandrecht aussprechen auf die im Versäumnisurteil enthaltene Nebenforderung zur Zahlung der außergerichtlichen Anwaltskosten sowie der noch entstehenden Vollstreckungskosten für die Räumung nach Berliner Modell?
Bin leider überfragt und habe bei meiner Internetrecherche nichts darüber finden können.
Ich danke schon mal vorab für Eure Antworten.
Liebe Grüße
pebe