Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
spatzenbaer
Forenfachkraft
Beiträge: 196
Registriert: 04.11.2008, 21:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Südpfalz

#1

30.01.2024, 09:55

Guten Morgen,

ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Folgendes Problemchen:

Wir haben im September 2023 Arbeitseinkommen gepfändet, DS hat die Forderung anerkannt. Allerdings besteht eine vorrangige Unterhaltspfändung für ein Kind. Soweit so gut. Der Schuldner hat uns, man soll es nicht glauben, 3 Lohnabrechnungen vorbeigebracht. Daraus ergibt sich (und auch aus seiner abgegebenen Vermögensauskunft), dass er mtl. ca. 2700 € netto verdient. In manchen Monaten mehr, weil er Zuschläge, Urlaubsgeld usw. erhalten hat. Das müssen wir ja berücksichtigen oder abziehen. Die vorrangige Pfändung wird mit einem Betrag von 453 € bedient. So verbleibt aber dennoch ein Einkommen von 2247 €. Damit wäre doch, wenn ich eine unterhaltspflichtige Person berücksichtige, ein weiterer Betrag von 384,98 € pfändbar. Die DS hat einmal einen Betrag von 104,80 € im September 2023 an uns gezahlt. Wir haben die DS dann angeschrieben und nochmals um Überprüfung des Pfändungsbetrages gebeten. Leider ist diese nicht sehr kooperativ und stellt auf stur. Bisher ist keine weitere Zahlung mehr eingegangen.

Oder ist mein Gedankengang falsch mit der Höhe des Pfändungsbetrages? Chef meint auch, dass da mehr gezahlt werden müsste.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

30.01.2024, 11:04

Pfändungsfreigrenze ist 1402,28 €, aber hat er denn definitiv nur dieses eine Kind? wenn er zB noch weitere hat, die bei ihm wohnen erhöht sich ja der Betrag
Bild
spatzenbaer
Forenfachkraft
Beiträge: 196
Registriert: 04.11.2008, 21:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Südpfalz

#3

30.01.2024, 12:32

Lt. Vermögensauskunft von Juni 2023 ist er nur einem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Seiner Exfrau gegenüber ist er nicht zum Unterhalt verpflichtet, die lebt mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen. Er war letztes Jahr auch noch in Steuerklasse 3 mit Kinderfreibetrag 1,0. Inzwischen ist er geschieden und ich weiß halt nicht, ob er jetzt eine andere Steuerklasse hat. Wenn er schlau ist, macht er das.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

30.01.2024, 12:44

dann würde ich die nochmal anschreiben und mit Drittschuldnerklage drohen. Frage mich immer wie man VAK abgeben kann wenn man 2700 netto hat, egal, anderes Thema. https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... rts-f43983
Bild
spatzenbaer
Forenfachkraft
Beiträge: 196
Registriert: 04.11.2008, 21:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Südpfalz

#5

30.01.2024, 13:20

Werde die noch einmal anschreiben und die Pfändungsbeträge nachfordern. Vielleicht reagieren die mal positiver.

Schuldner wurde von seiner Frau sitzen gelassen und die kümmert sich um nix. Lässt ihn auf den ganzen Verbindlichkeiten sitzen. Eigentlich ist er eine arme Wurst. Ich denke mal, er weiß nicht mehr wie er alles bezahlen soll.
Maximus
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 27.12.2021, 22:14
Beruf: Bürovorsteher
Software: Andere

#6

30.01.2024, 18:14

Die Frage ist auch, ob die Unterhaltspfändung eine normale Pfändung oder eine privilegierte Pfändung ist.
spatzenbaer
Forenfachkraft
Beiträge: 196
Registriert: 04.11.2008, 21:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Südpfalz

#7

31.01.2024, 09:43

Guten Morgen,

ich ersehe die Pfändung nur in der Drittschuldnererklärung, da ist sie als bevorrechtigt angegeben. Das Az der Pfändung ist ein "M"-Aktenzeichen. Wahrscheinlich ein Pfüb. Ich kann das ja nicht überprüfen und muss davon ausgehen, dass die DS dies richtig einordnet.

Wie durch ein Wunder kam jetzt gestern eine Zahlung der DS von über 500,00. Also irgendwas stimmt da doch nicht. Entweder haben die den Pfändungsbetrag jetzt doch richtig errechnet für den Monat Januar 2024 oder es ist eine Nachzahlung für die letzten vergangenen Monate. Da muss ich den Chef nochmal fragen, ob die bei der Überweisung was angegeben haben.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#8

31.01.2024, 10:24

Maximus hat geschrieben:
30.01.2024, 18:14
Die Frage ist auch, ob die Unterhaltspfändung eine normale Pfändung oder eine privilegierte Pfändung ist.
Das ist komplett egal. Wenn die Pfändung vor der Pfändung von spatzenbaer zugestellt wurde, geht die vor.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
spatzenbaer
Forenfachkraft
Beiträge: 196
Registriert: 04.11.2008, 21:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Südpfalz

#9

31.01.2024, 10:56

Die vorrangige Pfändung wurde im März 2023 zugestellt, also vor unserer Pfändung.

Es ist ja jetzt eine Zahlung von der DS gekommen. Bin mal gespannt, ob die kommenden Monate auch was kommt. Auf jeden Fall werde ich die DS anschreiben und nachfragen.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#10

31.01.2024, 11:41

Solange ihr Geld bekommt ist doch alles iO. Der Unterhaltspfüb wurde halt vor eurem zugestellt. Auch wenn nicht dürfte der ja unter den SB pfänden
Bild
Antworten