ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mrsgoalkeeper
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#11

30.01.2024, 11:40

paralegal6 hat geschrieben:
30.01.2024, 11:09
wenn er zwischendurch gearbeitet hat laufen die 6 Wochen doch wieder von vorne oder nicht? ansonsten gibts hier ein Urteil, was man zukünftig im Hinterkopf haben sollte AZ: 2 Sa 203/22 LAG SH
nicht zwangsläufig. Es kommt darauf an, ob den Krankschreibungen identische Erkrankungen zu Grunde lagen oder nicht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Pitt
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#12

30.01.2024, 11:40

@paralegal: Danke für Deine Unterstützung! Das Urteil hilft mir schon mal weiter, falls von Seiten des Arbeitgebers noch Einwendungen kommen sollten. :knutsch Ich werde jetzt versuchen, den Netto-Betrag lt. der erteilten Gehaltsabrechnungen zu vollstrecken und sobald ich den Titel zurückhabe, das Arbeitszeugnis.
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#13

30.01.2024, 11:42

@mrsgoalkeeper: Gute Frage :kopfkratz Aus den hier vorliegenden AU-Bescheinigungen kann ich das nicht erkennen.
Zuletzt geändert von Pitt am 30.01.2024, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
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#14

30.01.2024, 11:43

das Urteil ist leider ziemlich schlecht aus Arbeitnehmersicht. Ja mrs, wenn man die gleiche Krankheit hat zählt das weiter. Das müsste der Mandant von Pitt ja aber wissen. Frag ihn lieber nochmal. Die Diagnose steht auf der Ausfertigung für den Versicherten, beim Arbeitgeber steht nur krank
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#15

30.01.2024, 11:45

Der Arbeitgeber meint, der Arbeitnehmer sei im Juni krank gewesen, weil dessen Mutter während der Verhandlung (ja, er hatte die zum Gerichtstermin mitgenommen) ausgerufen habe, dass der Sohn mit den Nerven völlig fertig gewesen sei. Ich möchte die Akte eigentlich nur noch entsorgen.
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#16

30.01.2024, 11:48

steht das so im Protokoll? da sie kein Arzt ist wäre das aber auch nicht relevant, da sie das ja wohl kaum beurteilen kann ob der Sohn krank zu schreiben wäre oder nicht. Ja, klingt stressig. Wie gesagt soll er mal seine AU vorbei bringen
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#17

30.01.2024, 12:07

Im Terminsprotokoll steht es nicht, das hat der gegnerische RA mehrfach in seinen Schriftsätzen erwähnt und wir haben immer wieder entgegengehalten, dass die Mutter keine Fachkompetenz hat, um das zu beurteilen und die Bemerkung im Termin kein ärztliches Attest ersetzt.
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#18

30.01.2024, 12:13

So, jetzt konnte ich die die AU-Bescheinigungen prüfen. Für die Tage im Juni ist eine Erstbescheinigung wg. akuter Belastungsstörung ausgestellt worden. Im April/Mai ging es um Schlafstörungen, da gab es eine Erst- und eine Handvoll Folgebescheinigungen.
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#19

30.01.2024, 12:27

hat er denn nun Krankengeld für Schlafstörungsdiagnose erhalten? das müsste er ja wissen, das sieht er ja auf dem Kontoauszug
und bei welchem Arzt ist er lol. ,ich penne auch nie aber krank geschrieben hat mich da bisher leider keiner
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#20

30.01.2024, 12:57

Ich muss jetzt noch klären, ob der Mandant im Juni Krankengeld erhalten hat. E-Mail ist raus, mal gucken, was er schreibt.
Schlafstörungen habe ich auch, unter anderem wegen solcher Akten. :wecker

Selbst wenn es im Juni kein Krankengeld, sondern Arbeitslosengeld gegeben hätte, wäre dann doch das nach § 115 Abs. 1 SGB X anzurechnen. :nachdenk
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