Re: Inhalt der Drittschuldnererklärung
Verfasst: 12.02.2024, 14:27
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Daran habe ich erhebliche Zweifel.Kenny123 hat geschrieben: ↑08.02.2024, 11:34
Man kann sie quasi indirekt einklagen, wenn man sich auf §840 Abs. 2 Satz 2 ZPO bezieht und Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Bank muss dann im Rahmen der Verhandlung offenlegen, ob und ggfs. welche Ansprüch bestehen. Tut sie das nicht, wird sie den vollen Schadenersatz in Höhe der Ansprüche aus dem PfÜB zahlen müssen.
Kannst Du Deine Erfahrungen mal ausführen? D.h. Ihr habt tatsächlich Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht?
Habt Ihr mittlerweile schon etwas erreicht? Hier läuft es dann wohl wirklich auf eine Drittschuldnerklage heraus. Wieso auch immer das notwendig ist...Manuel hat geschrieben: ↑08.02.2024, 12:22Klingt gut. Vielen Dank für den ausführlichen Hinweis.Kenny123 hat geschrieben: ↑08.02.2024, 11:34Man kann sie quasi indirekt einklagen, wenn man sich auf §840 Abs. 2 Satz 2 ZPO bezieht und Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Bank muss dann im Rahmen der Verhandlung offenlegen, ob und ggfs. welche Ansprüch bestehen. Tut sie das nicht, wird sie den vollen Schadenersatz in Höhe der Ansprüche aus dem PfÜB zahlen müssen. Gibt die Bank im Rahmen der Klage an, welche Ansprüche bestehen (was dann im Endeffekt der Drittschuldnererklärung entspricht), hat man ja entsprechend Auskunft. Sehr viel wahrscheinlicher aber ist, dass die Bank nach Einreichen der Klage die Drittschuldnererklärung abgeben wird und sich die Klage dann erledigt hat (aber natürlich darauf achten, dass die Gerichtsgebühren trotzdem der Bank auferlegt werden!).
"Meine" Postbank hat sich natürlich nicht gemeldet.
Ich versuche auch noch mal telefonisch durchzukommen.
Ansonsten muss es dann eben sein. Halte euch auf dem Laufenden