Inhalt der Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kenny123
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#1

23.01.2024, 11:10

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Drittschuldnererklärung vorliegen mit folgendem Inhalt:

"Wir erkennen die gepfändete Forderung aus dem laufenden Konto in voller Höhe als begründet an und werden das Guthaben nach Abschluss an Sie überweisen, sofern keine vorrangigen Rechte destehund Weitere von Ihnen gepfändete Ansprüche bestehen nicht.

Es liegen keine vorrangigen Vollstreckungsmaßnahmen Dritter vor."

Kann man hieraus schließen, dass auf dem Konto auch genügend Guthaben vorhanden ist?

Vielen Dank schon Mal!
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icerose
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#2

24.01.2024, 09:48

Hallo, Kenny, erstmal herzlich willkommen hier. Bitte ergänze in deiner Berufsbezeichnung den Beruf. ;)

Zu deiner Frage: Ja, das darfst du so verstehen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Anahid
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#3

24.01.2024, 09:55

Sehe ich jetzt nicht so. Da steht nur, dass es ein Guthaben gibt; wie hoch das ist, steht da nicht. Ich würde also nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass die komplette Pfändung über das Guthaben erledigt wird; ich würde aber auch keine weitere ZV betreiben, bevor nicht die Zahlung der Bank eingegangen ist und klar ist, ob hier ggf. noch eine Restforderung besteht.

Und bitte den Beruf ergänzen. Ausbildung zu was?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kenny123
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#4

24.01.2024, 11:27

Hallo zusammen,

danke für die Antwort. Berufliches habe ich ergänzt ;)

Eine ähnliche Diskussion gab es hier auch, ob das nun bedeutet, dass auf dem Konto genügend Guthaben vorhanden ist oder nicht. Schätze, da wird dann wohl nur die Geduld helfen.

Tatsächlich standen im Pfüb zwei Drittschuldner (zwei Banken). Die Drittschuldnererklärung kam jetzt von Bank A. Bei Bank B steht die Drittschuldnererklärung noch aus. Ich kann ja dann berichten, was in der so drin steht, eventuell bringt das ja Licht ins Dunkel ;)
Kenny123
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#5

24.01.2024, 12:10

Kurzes Update: ein Anruf bei der Bank bringt Licht ins Dunkel. Tatsächlich kann man der Antwort nur entnehmen, dass auf dem Konto ein Guthaben vorhanden sei, nicht aber, in welcher Höhe. Wieder was gelernt...
Manuel
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#6

25.01.2024, 11:50

Ist das von der Deutsche Bank?

Habe hier gerade Ärger mit denen, weil die ähnlich Schreiben und dann nicht auszahlen. Auf meine Nachfrage keine Antwort mehr erhalten.

Was macht man da eigentlich? Auskunftsanspruch einklagen (Drittschuldnerklage)? Also verlangen, dass die ihre Angaben spezifizieren?
HaseHase2345
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#7

25.01.2024, 12:23

@Manuel

Wir haben hier auch nur Theater mit der Deutschen Bank... Wir bereiten in einer Sache gerade eine Drittschuldnerklage vor. Mal gucken, ob das was hilft...
Manuel
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#8

25.01.2024, 13:04

Viel Erfolg!

Letzte Frist läuft. Ansonsten muss ich da wohl auch ran. Nervig.
Kenny123
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#9

25.01.2024, 16:31

Manuel hat geschrieben:
25.01.2024, 11:50
Ist das von der Deutsche Bank?

Habe hier gerade Ärger mit denen, weil die ähnlich Schreiben und dann nicht auszahlen. Auf meine Nachfrage keine Antwort mehr erhalten.

Was macht man da eigentlich? Auskunftsanspruch einklagen (Drittschuldnerklage)? Also verlangen, dass die ihre Angaben spezifizieren?
Ist tatsächlich von der Hypovereinsbank (Unicredit). Von der Deutschen Bank steht tatsächlich die Antwort noch aus :-?
Kenny123
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#10

29.01.2024, 09:06

Das Geld von der Hypovereinsbank ist jetzt da, aber natürlich nicht der volle Betrag :pfeif

In die "Lobeshymnen" zur Deutschen Bank kann ich nun auch einstimmen. Die glänzen momentan vorallem durch Untätigkeit. DS ist bisher nicht eingetroffen. Hat das bei Euch auch immer so lang gedauert?
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