Inhalt der Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Aelizia
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#21

12.02.2024, 14:27

Kenny123 hat geschrieben:
11.02.2024, 16:01

An welche Adresse hattest Du den ursprünglich zugestellt? Taunusanlage 12?
genau
...
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#22

13.02.2024, 15:47

Kenny123 hat geschrieben:
08.02.2024, 11:34

Man kann sie quasi indirekt einklagen, wenn man sich auf §840 Abs. 2 Satz 2 ZPO bezieht und Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Bank muss dann im Rahmen der Verhandlung offenlegen, ob und ggfs. welche Ansprüch bestehen. Tut sie das nicht, wird sie den vollen Schadenersatz in Höhe der Ansprüche aus dem PfÜB zahlen müssen.
Daran habe ich erhebliche Zweifel.
Der Gläubiger dürfte hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs darlegungs- und beweisbelastet sein und nicht die Bank.
Maximus
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#23

13.02.2024, 17:33

Wenn ich aber die Bank verklage, muss diese zu Ihrer Verteidigung sagen, welche Ansprüche bestehen / bestanden ;)

Erfahrungen in der Richtung habe ich aber nur mit kleineren Arbeitgebern.
Kenny123
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#24

14.02.2024, 14:47

Maximus hat geschrieben:
13.02.2024, 17:33
Wenn ich aber die Bank verklage, muss diese zu Ihrer Verteidigung sagen, welche Ansprüche bestehen / bestanden ;)

Erfahrungen in der Richtung habe ich aber nur mit kleineren Arbeitgebern.
Kannst Du Deine Erfahrungen mal ausführen? D.h. Ihr habt tatsächlich Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht?
Maximus
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#25

14.02.2024, 17:04

Ja, also, wenn ein Arbeitgeber einen PfüB nicht richtig berücksichtigt hat und dem Schuldner zu viel ausgezahlt hat und damit dem Gläubiger zu wenig.

Dann muss der Arbeitgeber dafür aufkommen und zusehen, wie er das Geld vom Schuldner zurückbekommt.
Kenny123
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#26

15.02.2024, 23:50

Manuel hat geschrieben:
08.02.2024, 12:22
Kenny123 hat geschrieben:
08.02.2024, 11:34
... hat geschrieben:
02.02.2024, 07:47
Manuel hat geschrieben:
25.01.2024, 11:50

Was macht man da eigentlich? Auskunftsanspruch einklagen (Drittschuldnerklage)?
Die Drittschuldnererklärung kann man nicht einklagen.
Man holt sich die Infos über §836 III ZPO vom Schuldner. Der ist die originäre Auskunftsquelle.
Man kann sie quasi indirekt einklagen, wenn man sich auf §840 Abs. 2 Satz 2 ZPO bezieht und Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Bank muss dann im Rahmen der Verhandlung offenlegen, ob und ggfs. welche Ansprüch bestehen. Tut sie das nicht, wird sie den vollen Schadenersatz in Höhe der Ansprüche aus dem PfÜB zahlen müssen. Gibt die Bank im Rahmen der Klage an, welche Ansprüche bestehen (was dann im Endeffekt der Drittschuldnererklärung entspricht), hat man ja entsprechend Auskunft. Sehr viel wahrscheinlicher aber ist, dass die Bank nach Einreichen der Klage die Drittschuldnererklärung abgeben wird und sich die Klage dann erledigt hat (aber natürlich darauf achten, dass die Gerichtsgebühren trotzdem der Bank auferlegt werden!).
Klingt gut. Vielen Dank für den ausführlichen Hinweis.
"Meine" Postbank hat sich natürlich nicht gemeldet.
Ich versuche auch noch mal telefonisch durchzukommen.
Ansonsten muss es dann eben sein. Halte euch auf dem Laufenden ;)
Habt Ihr mittlerweile schon etwas erreicht? Hier läuft es dann wohl wirklich auf eine Drittschuldnerklage heraus. Wieso auch immer das notwendig ist...
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