Inhalt der Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Manuel
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#11

29.01.2024, 09:10

Kenny123 hat geschrieben:
29.01.2024, 09:06
Das Geld von der Hypovereinsbank ist jetzt da, aber natürlich nicht der volle Betrag :pfeif

In die "Lobeshymnen" zur Deutschen Bank kann ich nun auch einstimmen. Die glänzen momentan vorallem durch Untätigkeit. DS ist bisher nicht eingetroffen. Hat das bei Euch auch immer so lang gedauert?
Wenn Du das Gerichtsvollzieherzustellungsprotokoll schon zurück hast und das schon eine Woche her ist (und Du die Akte gerade auf dem Tisch hast), würde ich nachfragen; hast dann ja das Zustellungsdatum.

Ansonsten: Glückwunsch. Eine erfolgreiche Kontopfändung finde ich immer noch am besten. 8)
Kenny123
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#12

29.01.2024, 12:40

Manuel hat geschrieben:
29.01.2024, 09:10
Kenny123 hat geschrieben:
29.01.2024, 09:06
Das Geld von der Hypovereinsbank ist jetzt da, aber natürlich nicht der volle Betrag :pfeif

In die "Lobeshymnen" zur Deutschen Bank kann ich nun auch einstimmen. Die glänzen momentan vorallem durch Untätigkeit. DS ist bisher nicht eingetroffen. Hat das bei Euch auch immer so lang gedauert?
Wenn Du das Gerichtsvollzieherzustellungsprotokoll schon zurück hast und das schon eine Woche her ist (und Du die Akte gerade auf dem Tisch hast), würde ich nachfragen; hast dann ja das Zustellungsdatum.

Ansonsten: Glückwunsch. Eine erfolgreiche Kontopfändung finde ich immer noch am besten. 8)
Guter Punkt. Vom GV in Frankfurt gibt's noch gar keine Rückmeldung. Vielleicht liegt das auch bei der GV-Stelle. Werde mal nachhaken.

Danke für die Glückwünsche. Ich glaube, jetzt kommt als nächstes, falls die Deutsche Bank zahlen sollte, die Frage der Überpfändung... Aber das steht ja noch in den Sternen...
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Anahid
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#13

01.02.2024, 14:29

Kenny123 hat geschrieben:
24.01.2024, 12:10
Kurzes Update: ein Anruf bei der Bank bringt Licht ins Dunkel. Tatsächlich kann man der Antwort nur entnehmen, dass auf dem Konto ein Guthaben vorhanden sei, nicht aber, in welcher Höhe. Wieder was gelernt...


Bild
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kenny123
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#14

01.02.2024, 18:27

Anahid hat geschrieben:
01.02.2024, 14:29
Bild
;)

Also die Hypovereinsbank/Unicredit ist wirklich super, von der Deutschen Bank habe ich noch nichts gehört, wobei da auch erst vor 5 Tagen zugestellt wurde. Jetzt mal abwarten. Habe heute kurz mit dem GV telefoniert, da noch gar nichts zurückkam. O-Ton der GVin "Sie brauchen sich nicht wundern, falls Sie von der Deutschen Bank keine Drittschuldnererklärung erhalten. Wir haben mit denen nur Scherereien" :roll:

Wenn selbst die Gerichtsvollzieher das schon so sehen, ist das wohl wirklich ein strukturelles Problem...
...
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#15

02.02.2024, 07:47

Manuel hat geschrieben:
25.01.2024, 11:50

Was macht man da eigentlich? Auskunftsanspruch einklagen (Drittschuldnerklage)?
Die Drittschuldnererklärung kann man nicht einklagen.
Man holt sich die Infos über §836 III ZPO vom Schuldner. Der ist die originäre Auskunftsquelle.
Kenny123
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#16

08.02.2024, 11:34

... hat geschrieben:
02.02.2024, 07:47
Manuel hat geschrieben:
25.01.2024, 11:50

Was macht man da eigentlich? Auskunftsanspruch einklagen (Drittschuldnerklage)?
Die Drittschuldnererklärung kann man nicht einklagen.
Man holt sich die Infos über §836 III ZPO vom Schuldner. Der ist die originäre Auskunftsquelle.
Man kann sie quasi indirekt einklagen, wenn man sich auf §840 Abs. 2 Satz 2 ZPO bezieht und Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Bank muss dann im Rahmen der Verhandlung offenlegen, ob und ggfs. welche Ansprüch bestehen. Tut sie das nicht, wird sie den vollen Schadenersatz in Höhe der Ansprüche aus dem PfÜB zahlen müssen. Gibt die Bank im Rahmen der Klage an, welche Ansprüche bestehen (was dann im Endeffekt der Drittschuldnererklärung entspricht), hat man ja entsprechend Auskunft. Sehr viel wahrscheinlicher aber ist, dass die Bank nach Einreichen der Klage die Drittschuldnererklärung abgeben wird und sich die Klage dann erledigt hat (aber natürlich darauf achten, dass die Gerichtsgebühren trotzdem der Bank auferlegt werden!).
Manuel
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#17

08.02.2024, 12:22

Kenny123 hat geschrieben:
08.02.2024, 11:34
... hat geschrieben:
02.02.2024, 07:47
Manuel hat geschrieben:
25.01.2024, 11:50

Was macht man da eigentlich? Auskunftsanspruch einklagen (Drittschuldnerklage)?
Die Drittschuldnererklärung kann man nicht einklagen.
Man holt sich die Infos über §836 III ZPO vom Schuldner. Der ist die originäre Auskunftsquelle.
Man kann sie quasi indirekt einklagen, wenn man sich auf §840 Abs. 2 Satz 2 ZPO bezieht und Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Bank muss dann im Rahmen der Verhandlung offenlegen, ob und ggfs. welche Ansprüch bestehen. Tut sie das nicht, wird sie den vollen Schadenersatz in Höhe der Ansprüche aus dem PfÜB zahlen müssen. Gibt die Bank im Rahmen der Klage an, welche Ansprüche bestehen (was dann im Endeffekt der Drittschuldnererklärung entspricht), hat man ja entsprechend Auskunft. Sehr viel wahrscheinlicher aber ist, dass die Bank nach Einreichen der Klage die Drittschuldnererklärung abgeben wird und sich die Klage dann erledigt hat (aber natürlich darauf achten, dass die Gerichtsgebühren trotzdem der Bank auferlegt werden!).
Klingt gut. Vielen Dank für den ausführlichen Hinweis.
"Meine" Postbank hat sich natürlich nicht gemeldet.
Ich versuche auch noch mal telefonisch durchzukommen.
Ansonsten muss es dann eben sein. Halte euch auf dem Laufenden ;)
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#18

08.02.2024, 13:42

Ich hatte mit der Deutschen Bank keine Probleme.

Zustellung VZV 27.11.2023
Zustellung Pfüb 19.12.2023
DS-Erklärung zu Pfüb 20.12.2023 - Eingang 27.12.2023

Die hatten mit der DS-Erklärung eine geänderte Anschrift für künftige Zustellungen von Kontopfändungen mitgeteilt:

Deutsche Bank AG; vertreten durch den Vorstand
c/o Betriebs-Center für Banken AG
Überseering 10
22297 Hamburg
Kenny123
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#19

11.02.2024, 16:01

Aelizia hat geschrieben:
08.02.2024, 13:42
Ich hatte mit der Deutschen Bank keine Probleme.

Zustellung VZV 27.11.2023
Zustellung Pfüb 19.12.2023
DS-Erklärung zu Pfüb 20.12.2023 - Eingang 27.12.2023

Die hatten mit der DS-Erklärung eine geänderte Anschrift für künftige Zustellungen von Kontopfändungen mitgeteilt:

Deutsche Bank AG; vertreten durch den Vorstand
c/o Betriebs-Center für Banken AG
Überseering 10
22297 Hamburg
An welche Adresse hattest Du den ursprünglich zugestellt? Taunusanlage 12?

Also dass die GVin mir am Telefon schon sagte, ich solle mich nicht wundern, falls ich von der Deutschen Bank keine Antwort erhalte, spricht schon Bände. Und tatsächlich ist es bisher auch so. Zustellung am 29.1., keinerlei Reaktion, auch nicht auf die Erinnerung per Email und Fax...
Maximus
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#20

11.02.2024, 20:46

Wir stellen immer am juristischen Sitz zu, weil wir ein Problem haben, wenn ein Scanzentrum nicht mehr zuständig sein sollte.

Die Deutsche Bank ist so ein Spezialfall - die Drittschuldnererklärung kommt entweder sofort oder aber gar nicht, bzw. nach Monaten...

Warum weiß ich auch nicht.
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