Vollstreckung Lieferung u. Einbau von Küchenteilen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Woodstock77
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#1

22.01.2024, 14:06

Hallo,

ich bräuchte bitte mal eure Hilfe:

Wir haben für unseren Mandanten ein Versäumnisurteil auf Lieferung und Einbau v. Küchenteilen.

Wie wird das denn nun vollstreckt? :kopfkratz (evtl. §887 ZPO?)

Vielen Dank im voraus :wink1
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Anahid
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#2

22.01.2024, 14:25

Woodstock77 hat geschrieben:
22.01.2024, 14:06
Wie wird das denn nun vollstreckt? :kopfkratz (evtl. §887 ZPO?)
So sieht's aus, wenn es eine Küche ist, die auch jemand anderer liefern kann und keine Küche Marke "Eigenbau" irgendeines Designers.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Woodstock77
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#3

22.01.2024, 14:40

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :thx
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