Versäumnisurteil mit Befreiungsanspruch?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ramona
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#1

22.01.2024, 13:48

Hallo,
ich habe folgenden Fall: Es liegt ein Versäumnisurteil vor, wonach der Schuldner verurteilt wird, den Gläubiger von einer Verbindlichkeit von 100.000,00 Euro gegenüber dem Finanzamt zu befreien.
Der Gläubiger hat diese Forderung selbst noch nicht an das Finanzamt gezahlt. Hinter dem Schuldner steht eine Haftpflichtversicherung und ich soll jetzt den oben genannten Anspruch bei der Haftpflichtversicherung pfänden.

Ich habe ja aber keinen Zahlungstitel, sondern nur dieses Versäumniusurteil, dass sagt, der Schuldner wird verurteilt, den Gläubier von einer Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 100.000,00 Euro aus dem Bescheid..... zu befreien.
Was kann ich damit machen bzw. wie muss meine Pfändung gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schuldners aussehen? Hat hierzu jemand einen Tipp für mich?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Viele Grüße

Ramona
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Anahid
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#2

22.01.2024, 13:58

Schau mal, ob Dir das hier weiterhilft.
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mücki
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#3

22.01.2024, 14:02

Wenn ich mich richtig entsinne, gibt es da ein BGH-Urteil, wonach der Befreiungsanspruch des Versicherten ggü. einer Haftpflichtversicherung nicht direkt pfändbar ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Ramona
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#4

22.01.2024, 14:06

vielen Dank, konnte jetzt kein BGH-Urteil dazu zu finden. Hast Du evtl. noch nähere Angaben für mich?
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mücki
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#5

22.01.2024, 14:10

Ich suche grad noch ... Ist schon ewig her, deshalb weiß ich das nicht mehr so genau, ist nur noch irgendwie im Hinterkopf hängen geblieben.

https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 2C%20421).

Da wird auf das Urteil verwiesen.

https://research.wolterskluwer-online.d ... f7c07fb7c2
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#6

22.01.2024, 14:20

ja vielen Dank, so richtig schlau werde ich daraus leider noch nicht.
In meinem Fall ist der Gläubiger hier eine Privatperson, Schuldner eine GmbH, die eine Haftpflichtversicherung hat. Schuldner wurde verurteilt, den Gläubiger von einer Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt zu befreien. Gezahlt hat diese Verbindlichkeit beim Finanzamt bisher keiner (weder Gläubiger, noch Schuldner noch dessen Haftpflichtversicherung). Schuldner ist untergetaucht, Haftpflichtversicherung ist da, reagiert aber nicht auf unsere Schreiben.
Chef sagt, ich soll jetzt pfänden bei der Haftpflichtversicherung. Ich weiß aber nicht, ob ich das mit diesem Titel überhaupt kann (kein Zahlungstitel, sondern lediglich verurteilt zur Befreiung) bzw. wie ich den Anspruch in meinem Pfüb beziffern muss.
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#7

22.01.2024, 14:22

Ramona hat geschrieben:
22.01.2024, 14:20
ja vielen Dank, so richtig schlau werde ich daraus leider noch nicht. ...
Chef sagt, ich soll jetzt pfänden bei der Haftpflichtversicherung. Ich weiß aber nicht, ob ich das mit diesem Titel überhaupt kann (kein Zahlungstitel, sondern lediglich verurteilt zur Befreiung) bzw. wie ich den Anspruch in meinem Pfüb beziffern muss.
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Zuletzt geändert von icerose am 22.01.2024, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

22.01.2024, 14:23

Der Freistellungsanspruch ist kein Zahlungsanspruch, wie Du selbst oben schon überlegst und in dem von mir verlinkten IWW-Beitrag ausgeführt wird.
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#9

23.01.2024, 11:52

Vielen lieben Dank, ich habe das mal gegenüber dem Chef entsprechend begründet, mal sehen, was er dazu sagt.

Dankeschön!!!!
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