Gebühren der vorherigen Vollstreckungsauftrages

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Himmelskoerper
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#11

14.02.2024, 16:54

Hallo Manuel.
Ich arbeite nicht mit RA Micro.

Ich habe meinen Standpunkt schriftlich dargelegt, nachdem ich den Rechtspfleger wiederholt telefonisch nicht erreicht habe.
Der Antrag ist jetzt so durchgegangen ohne weiterer Mitteilung vom Rechtspfleger. Von dem kam auf mein Schreiben nichts.
Das Leben ist Zeichnen ohne zu radieren.
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#12

14.02.2024, 22:51

In RAM ist noch nicht hinterlegt da die Formulare nochmal überarbeitet werden sollen, die alten können noch verwendet werden
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Manuel
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#13

15.02.2024, 08:15

Himmelskoerper hat geschrieben:
14.02.2024, 16:54
Hallo Manuel.
Ich arbeite nicht mit RA Micro.

Ich habe meinen Standpunkt schriftlich dargelegt, nachdem ich den Rechtspfleger wiederholt telefonisch nicht erreicht habe.
Der Antrag ist jetzt so durchgegangen ohne weiterer Mitteilung vom Rechtspfleger. Von dem kam auf mein Schreiben nichts.

Wenn jetzt noch was dabei heraus kommt, dann hat sich die (Mehr-)Arbeit gelohnt. Viel Erfolg!
Himmelskoerper
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#14

18.04.2024, 10:19

Hallo Manuel!

Also der ganze Aufwand hat sich gelohnt. Die Pfändung läuft und es kommt Geld rein!
:-D
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