Was zählt alles zu den Kosten gem. §788 ZPO, die man festsetzen lassen kann?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schebi
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#1

21.01.2024, 11:40

Moin ihr Lieben,

man kann ja die Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß §788 ZPO festsetzen lassen.
Kann man auch die Kosten für eine Einwohnermeldeamtsabfrage gemäß §788 ZPO festsetzen lassen?

Welche Kosten wären das z.B. noch, die man nach §788 ZPO festsetzen lassen kann?:
Z.B.
-Alle Kosten für den Gerichtsvollzieher
-Alle Kosten für die Einholung von Drittauskünften
-Kosten für die Einholung bei Auskunfteien, wie z.B. Supercheck (www.supercheck.de) (Adressdatenbank)


Was noch?
schebi
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#2

21.01.2024, 11:51

Alle diese oben genannten Kosten verjähren erst nach 30 Jahren, auch dann, wenn sie nicht gemäß §788 als Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt worden sind, richtig?

Also braucht man diese Kosten eigentlich gar nicht gemäß §788 ZPO festsetzen lassen. Es bringt einem eigentlich nichts, oder?
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Katie
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#3

21.01.2024, 12:49

Zu der Frage, welche Kosten nach § 788 erstattungsfähig und somit festsetzbar sind, empfehle ich Dir einen Bliick in diie einschlägigen ZPO-Kommentare. Der Vorteil der Festsetzung: Du musst nicht mehr alle Belege mitschicken (und Dich ggfls. nicht z.B. mit dem Rechtspfleger über die Erforderlichkeit und Erstattungsfähigkeit streiten) und die Kosten werden ab Eingang des KFA gesetzlich verzinst.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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mücki
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#4

22.01.2024, 13:57

Katie hat geschrieben:
21.01.2024, 12:49
Zu der Frage, welche Kosten nach § 788 erstattungsfähig und somit festsetzbar sind, empfehle ich Dir einen Bliick in diie einschlägigen ZPO-Kommentare. Der Vorteil der Festsetzung: Du musst nicht mehr alle Belege mitschicken (und Dich ggfls. nicht z.B. mit dem Rechtspfleger über die Erforderlichkeit und Erstattungsfähigkeit streiten) und die Kosten werden ab Eingang des KFA gesetzlich verzinst.
Und man braucht auch nicht mehr alle Belege aufzuheben. Was m.E. ein wesentlicher Faktor ist, wenn ZV-Sachen mal über einen längeren Zeitraum ruhen, weil z.B. minderjährige Kinder im Haushalt leben. Man kann die Sache abschließen, die Titel an den Mdt. aushändigen und fertig. Kommt Mdt. dann nach 15 Jahren wieder, hat man zwei oder drei Titel die man eingeben muss, aber nicht einen Titel und 27 Belege, wo dann auch noch fünf fehlen.

Wir überlassen allerdings den Mandanten die Entscheidung, ob wir die Kosten festsetzen lassen oder nicht.

@TE: Festsetzbar sind alle notwendigen Kosten der ZV, also z.B. auch die RA-Gebühren, solange sie nötig waren. Eine Adressermittlung bei Supercheck und eine direkt im Anschluss erfolgte EMA zur Verifizierung wird wohl kein Rechtspfleger festsetzen.
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schebi
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#5

24.01.2024, 22:48

OK Danke.

Stimmt denn diese Aussage von mir?:

Alle diese oben genannten Kosten verjähren erst nach 30 Jahren, auch dann, wenn sie nicht gemäß §788 ZPO als Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt worden sind, richtig?
schebi
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#6

24.01.2024, 22:55

mücki hat geschrieben:
22.01.2024, 13:57
Eine Adressermittlung bei Supercheck und eine direkt im Anschluss erfolgte EMA zur Verifizierung wird wohl kein Rechtspfleger festsetzen.
Aber eine Adressermittlung über Supercheck OHNE eine EMA würde der Rechtspfleger festsetzen, oder?
Also es geht darum, ob der Rechtspfleger auch Supercheck festsetzt oder ob er nur eine normale EMA festsetzt.
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#7

25.01.2024, 09:20

Da Supercheck (ich arbeite nicht damit) um einiges höher sein dürfte als eine EMA, gehe ich nicht davon aus, dass diese Kosten festsetzbar sind (Kostenminderungspflicht).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
schebi
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#8

25.01.2024, 18:47

OK Danke.

Aber wieso sagt denn niemand etwas zu dieser Frage?

"Alle diese oben genannten Kosten verjähren erst nach 30 Jahren, auch dann, wenn sie nicht gemäß §788 ZPO als Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt worden sind, richtig?"
Also auch die Kosten einer EMA.

2) Supercheck ist kaum teurer als eine EMA. Führt aber manchmal schneller zur richtigen Adresse.
Die Kosten für eine Auskunft bei Creditreform sind doch auch festsetzbar. Supercheck ist ja ähnlich wie Creditreform. Warum sollen dann die Kosten für Supercheck nicht festsetzbar sein, die Kosten für Creditreform aber schon?
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#9

25.01.2024, 21:23

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Marlene
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#10

25.01.2024, 22:10

Ich würde alles ansetzen, auch die Einwohnermeldeamtanfrage und entweder klappt es oder wird abgesetzt.
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