Hauptforderung bezahlt, Nebenforderungen nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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PinkMuffi1
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#1

18.01.2024, 15:31

Hallo Zusammen,

ich habe einen Gerichtsvollzieher beauftragt, bei einem Kunden von uns die Vermögensauskunft einzuholen. Da der Kunde zum Termin nicht erschienen ist und auch persönlich vor Ort nicht anzutreffen war, wurde ich vom GV gebeten, einen Verhaftungsauftrag zu übersenden. Der Verhaftungsauftrag ist vor zwei Wochen raugegangen. Heute hat der Kunde unsere Rechnung (Hauptforderung) bezahlt, aber die Nebenforderungen (Kosten für Mahnverfahren, Kosten für das AG wegen Erlass Haftbefehls und die Kosten des Gerichtsvollziehers) nicht. Kann ich den Verhaftungsauftrag noch weiter laufen lassen, da meine Nebenforderungen noch offen sind, oder muss ich den Gerichtsvollzieher zurückziehen? Der Kunde hat von mir heute auch nochmal eine Mail bekommen, dass die Nebenforderungen offen sind und er diese bitte auch noch zahlen soll.

Vielen Dank im Voraus.
LG :wink1
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Anahid
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#2

18.01.2024, 17:05

Du kannst weiterlaufen lassen, teilst aber dem GVZ mit, dass eine Zahlung geleistet wurde und schickst ihm eine aktuelle Forderungsaufstellung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

18.01.2024, 19:52

Wenn kein Verwendungszweck angegeben war nach Bgb verrechnen ;)
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